Das Thema „Hitzefrei“ beschäftigt zahlreiche Arbeitgeber und Mitarbeiter, zumal die Konzentrationsfähigkeit bei hochsommerlichen Temperaturen sinkt. Welche Vorgaben Unternehmen bei Hitze und hohen Temperaturen in den Arbeitsbereichen beachten müssen, ergibt sich aus der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 in Abhängigkeit von der vorliegenden Temperatur.

Mehr als 26 Grad

Bei mehr als 26 Grad in Büro und Arbeitsraum muss der Arbeitgeber für einen Sonnenschutz wie Jalousien sorgen und zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Unternehmen müssen die Arbeitsräume gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Der Sonnenschutz ist so anzubringen, dass genügend Tageslicht in den Arbeitsbereich fällt, aber der Raum nicht übermäßig erhitzt.

Mehr als 30 Grad

Für eine Lufttemperatur von mehr als 30 Grad in den Arbeitsräumen schreiben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten zwingend Maßnahmen vor, wobei technische und organisatorische Schritte vor personenbezogenen Mitteln den Vorrang haben. Als Beispiele für mögliche Maßnahmen nennt der Ausschuss für Arbeitsstätten in Tabelle 4 der ASR-Regeln diese Schritte:

  • Sonnenschutz und Lüftungsanlagen effektiv steuern, indem Jalousien auch außerhalb der Arbeitszeiten geschlossen bleiben und eine Nachtauskühlung stattfindet
  • innere thermische Quellen wie elektrische Geräte lediglich bei Bedarf nutzen
  • am frühen Morgen lüften
  • Arbeitszeit mittels Gleitzeit in die kühleren Morgenstunden verlagern
  • Bekleidungsvorgaben lockern
  • erfrischende Getränke wie Trinkwasser anbieten

Welche konkreten Maßnahmen ein Unternehmen gegen die Hitze ergreift, bleibt ihm überlassen. Demnach gibt es keinen Anspruch auf Ventilatoren oder kostenfreie Getränke, wenn der Arbeitgeber andere Mittel ergreift, um seine Mitarbeiter vor der Hitze zu schützen.

Mehr als 35 Grad Lufttemperatur

Liegt die Lufttemperatur im Raum bei mehr als 35 Grad, ist diese Räumlichkeit ohne das Treffen spezieller Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsbereich geeignet. Demnach muss der Arbeitgeber bei Überschreiten dieses Grenzwerts in Büros, Lagerhallen und Werkstätten technische oder organisatorische Maßnahmen ergreifen oder eine persönliche Schutzausrüstung wie Hitzeschutzbekleidung zur Verfügung stellen. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise Luftduschen, Wasserschleier und zwischenzeitliche Hitzepausen. Das betrifft auch Betriebskantinen und Pausenbereiche.

Schwangere sowie schwerbehinderte und chronisch erkrankte Arbeitnehmer dürfen bereits bei geringeren Lufttemperaturen die Arbeit unterbrechen, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Folgen für Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der Regeln

Wenn sich der Arbeitgeber nachweislich nicht an die Vorgaben der Arbeitsstättenregeln hält, sieht § 26 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Dies setzt eine wiederholte oder vorsätzliche Gefährdung der Mitarbeitergesundheit voraus.

Recht auf hitzefrei für Mitarbeiter?

Im Gegensatz zu Schülern haben Mitarbeiter bei hochsommerlichen Temperaturen keinen Anspruch darauf, hitzefrei zu bekommen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht einfach nach Hause gehen dürfen, wenn die Hitze zu groß ist. Selbst wenn die Temperatur 36 Grad oder mehr beträgt, dürfen sie den Arbeitsplatz nicht ohne Weiteres verlassen. Arbeitgeber können hier mit Maßnahmen gegensteuern.

Mitarbeiter, die wegen der Hitze an Kreislaufproblemen leiden oder sich in anderer Weise unwohl fühlen, dürfen den Arbeitsplatz verlassen. Allerdings kann der Arbeitgeber in diesem Fall die Vorlage eines ärztlichen Attests einfordern.

Hitzefrei im Betrieb

Auch ohne Anspruch auf hitzefrei zeigen sich einige Unternehmen nachsichtig, indem sie Mitarbeiter bei hohen Temperaturen früher in den Feierabend entlassen. Arbeitgeber und Betriebsrat können eine Betriebsvereinbarung darüber treffen, wann das Unternehmen bei hohen Temperaturen den Beschäftigten hitzefrei geben muss und welche Mittel im Vorfeld einzusetzen sind. Das ergibt sich aus den Mitspracherechten des Betriebsrats laut Betriebsverfassungsgesetz. Arbeitgeber können aber auch Betriebsferien anordnen, um unerträglichen Temperaturen am Arbeitsplatz entgegenzuwirken.