Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat kürzlich eine Meldung herausgegeben, laut der es in 2011 einige Änderungen in Bezug auf die Zeitarbeit geben soll. Einige der Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes setzen außerdem geltendes EU-Recht in nationale Vorschriften um.
Die Drehtürklausel
Bisher war es möglich, dass Arbeitgeber Mitarbeiter entlassen, nur um sie wenig später oder direkt im Anschluss an das bisherige Arbeitsverhältnis wieder als Leiharbeiter ins Unternehmen zu integrieren. Dass auf diesem Wege natürlich die Arbeitsbedingungen wesentlich verschlechtert wurden, braucht wohl nicht extra erwähnt werden. Die jetzt geschaffene Drehtürklausel verhindert zukünftig, dass Arbeitnehmer auf diese Art und Weise ausgenutzt werden. Dies wird unter anderem dadurch realisiert, dass Leiharbeitern dieselbe Vergütung bezahlt werden muss wie dem normalen Stammpersonal des Unternehmens.
Mehr Rechte für Leiharbeiter
Leiharbeiter sollen noch besser in die Entleihbetriebe integriert werden und erhalten in diesem Zuge mehr Rechte. So sollen sie zukünftig ein Recht darauf haben, vom Entleihbetrieb über offene Stellenausschreibungen im Unternehmen informiert zu werden. Zudem sollen Dienstleistungen und Einrichtungen, die der Gemeinschaft im Entleihbetrieb offen stehen, auch von Leiharbeitern genutzt werden können. Hierzu zählt beispielsweise die Kantine.
Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung
Die Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung erhielten bisher nur Unternehmen, die dies auch gewerbsmäßig taten. Zukünftig darf jedes Unternehmen Arbeitnehmer an andere Firmen ausleihen, ohne hierfür eine spezielle Erlaubnis beantragen zu müssen, auch wenn dies nicht ihrem eigentlichen Geschäftszweck entspricht.
Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
In den letzten Jahren entwickelte sich die Zeitarbeit in vielen Unternehmen von der flexiblen Zwischenlösung in einigen Bereichen zur Dauerlösung. Viele Leiharbeiter sind für mehrere Jahre an ein und demselben Arbeitsplatz eingesetzt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seiner Mitteilung klargestellt, dass es sich bei der Zeitarbeit eigentlich um eine vorübergehende Maßnahme handeln sollte.
Lesen Sie mehr über diese Veröffentlichung des BMAS bei Bank.AG, bei der Webzeitung LB und bei Wirtschaft Regional.
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