Spricht ein Arbeitgeber in einem Stelleninserat von einem „jungen, hoch motivierten Arbeitsteam“, ist darin eine Diskriminierung aufgrund des Alters zu sehen. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat das entsprechende Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg nunmehr bestätigt, das dem Betroffenen eine Entschädigung nach dem AGG zugesprochen hatte.

Der Fall: Klage auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung im Stelleninserat

Der beklagte Nahrungsmittelgroßhändler veröffentlichte im März 2019 ein Stelleninserat, in welchem er mit den Worten „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeiter in einem jungen, hoch motivierten Team“ warb. Durch diese Wortwahl fühlte sich der 61-jährige Kläger wegen seines Alters diskriminiert. Nach erfolglos gebliebener Bewerbung klagte er beim Arbeitsgericht Würzburg den Nahrungsmittelgroßhändler auf Zahlung einer Entschädigung wegen Altersdiskriminierung.

Das Urteil: „junges, hoch motiviertes Arbeitsteam“ spricht jüngere Bewerber an

Das Arbeitsgericht Würzburg gab dem Kläger Recht. Die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg blieb ohne Erfolg. Aus der Wortwahl im Stelleninserat könne man schließen, dass der Kläger aufgrund seines Alters nicht eingestellt wurde (Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. Mai 2020, Az. 2 Sa 1/20). In den Worten „junges, hoch motiviertes Team“ sei eine Diskriminierung aufgrund des Alters nach § 3 Absatz 1 AGG erkennbar. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg vertrat die Ansicht, dass die Eigenschaften „jung“ und „hoch motiviert“ generell eher jüngeren als älteren Personen zugesprochen werden. Die Bezeichnung „hoch motiviert“ erwecke den Eindruck, dass die Teammitglieder jung und daher hoch motiviert seien. Zudem könne eine solche Formulierung in einem Stelleninserat lediglich so interpretiert werden, dass das Unternehmen einen Mitarbeiter sucht, der in dieses bestehende Team passt, weil er genau diese Eigenschaften erfüllt.

Arbeitnehmer, die wie im vorliegenden Fall bei einer Bewerbung diskriminiert werden, können auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Entschädigung vom Unternehmen einfordern.