In Deutschland setzt sich der Bundesverband Bürohund e.V. (BVBH) aktiv dafür ein, dass mehr Arbeitgeber Hunde im Büro zulassen. Dies würde das Wohlbefinden von Menschen, Unternehmen und Hunden steigern. Laut BVBH fördern Hunde die Produktion des Bindungshormons Oxytocin, das Vertrauen und soziale Bindungen verbessert. Außerdem können Bürohunde dafür sorgen, dass Mitarbeiter engagierter, motivierter, loyaler und kreativer sind. Auch im Kampf um Talente auf dem Arbeitsmarkt schreibt der BVBH Unternehmen mit Bürohund einen Vorteil zu.

Bürohund-Index 2020

Zum Thema Hund am Arbeitsplatz hat der Bundesverband den Bürohund-Index 2020 veröffentlicht, an dessen Befragung insgesamt 1.505 Erwerbstätige teilgenommen haben. Knapp 71 Prozent davon besitzen derzeit einen eigenen Hund. Der Bürohund-Index brachte diese Resultate:

  • Rund 83 Prozent der Arbeitnehmer, bei denen es bereits Bürohunde im Unternehmen gibt, haben die Eingliederung der Vierbeiner in den Betrieb als einfach empfunden.
  • Mehr als 90 Prozent der Mitarbeiter gaben an, dass sich durch anwesende Hunde das Arbeitsklima und die Work-Life-Balance verbessert haben.
  • Rund 90 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben ohne Bürohund könnten sich laut eigenen Angaben mit einem Hund im Unternehmen anfreunden.
  • Knapp 48 Prozent wären bereit, auf eine höhere Entlohnung zu verzichten, wenn sie ihren Hund ins Büro mitbringen dürften.

Laut Bürohunde-Index 2020 ist die Bereitschaft, den Arbeitgeber zu wechseln, in Betrieben mit Bürohund mit knapp 33 Prozent deutlich niedriger als in Unternehmen ohne Bürohund (61 Prozent). Dieser Prozentsatz wechselwilliger Arbeitnehmer in Betrieben ohne Hund ist im Vergleich zum Vorjahr um neun Prozent gestiegen. Für rund 16 Prozent ist die Duldung eines Bürohundes am Arbeitsplatz ein wichtiger Benefit. Der Vergleichswert für flexible Arbeitszeiten liegt bei rund 17 Prozent.

Bürohund im Employer Branding: positiv oder negativ?

Im Employer Branding gilt die Duldung eines Hundes am Arbeitsplatz als Unterscheidungsmerkmal. Demnach bewerben sich Arbeitssuchende, die ihren Hund zur Arbeit mitbringen möchten, vorzugsweise bei Unternehmen, bei denen ein Vierbeiner willkommen ist. Im Gegensatz dazu gibt es Arbeitnehmer, die Unternehmen mit Bürohund als Arbeitgeber ausschließen, weil sie auf Tierhaare allergisch sind, hygienische Bedenken hegen oder vor Hunden Angst haben. Je nach Bewerbertyp wird daher das Kriterium Bürohund als Bestandteil der Arbeitgebermarke positiv oder negativ aufgenommen.

Vorkehrungen für Bürohunde treffen

Für Unternehmen, die Bürohunde zulassen möchten, gibt es einige Punkte zu beachten und zu überprüfen:

  • Rechtliche Vorgaben wie Hygienevorschriften
  • Regelungen in Miet- und Pachtverträgen
  • „Hundetaugliche“ Räume: Hier sind Faktoren wie leicht zu reinigende Bodenbeläge, sensible Gegenstände und herumliegende Kabel zu berücksichtigen.
  • Umgang von Kunden und Lieferanten mit dem Hund
  • Wer kümmert sich um den Hund?

Unternehmen, die Bürohunde gestatten, sollten sich auch überlegen, wie sie dazu stehen, wenn Mitarbeiter andere Haustiere wie Katzen mitnehmen möchten.

Mitnahme von Bürohunden klar regeln

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, den Umgang mit Bürohunden zu regeln. Für das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz sollte es klar definierte Vorgaben geben:

  • Wie viele Hunde und welche Hundearten sind gestattet?
  • Hundebetreuung während der Arbeitszeit
  • Sauberkeit und gute Erziehung
  • Welches Zubehör für Hunde ist gestattet?
  • Wo wird das Hundefutter aufbewahrt?
  • Gibt es Ruheplätze, an denen die Bürohunde ungestört schlafen können?
  • Welche Räume dürfen Hunde betreten und welche nicht?

Es ist wichtig, dass Mitarbeiter mit Hund auf die Bedürfnisse von Arbeitskollegen Rücksicht nehmen, die keinen Vierbeiner besitzen. Zudem müssen sich alle Beteiligten an die Regeln halten.