Der Schutz vor Infektionen in Großraumbüros stellt Arbeitgeber vor große Herausforderungen, zumal sie die Arbeitsplätze in Übereinstimmung mit den Abstandsregeln und erhöhten Hygieneanforderungen gestalten müssen. Den rechtlichen Rahmen definieren der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und die detaillierten Vorgaben der darauf basierenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS. Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e.V. (IBA) mit Sitz in Wiesbaden empfiehlt auf dieser Grundlage einige Verhaltensregeln, die insbesondere Schutzabstände und Abtrennungen betreffen.

1. Mindestabstand oder Abtrennung

Die Arbeitskollegen halten untereinander einen Abstand von wenigstens 1,5 Metern ein. Ist das aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, muss das Unternehmen Abtrennungen anbringen, wenn bei der Arbeitstätigkeit Kontakte mit einer Dauer von mehr als 15 Minuten stattfinden. Im Idealfall kommen transparente Abtrennungen zum Einsatz, die Blickkontakte ermöglichen und das Tageslicht durchlassen.

2. Gegenüber stehende Schreibtische oder Theken

Wenn Mitarbeiter an einander gegenüber stehenden Schreibtischen arbeiten, ist ebenfalls der notwendige Schutz durch eine Abtrennung sicherzustellen. Bei Sitzarbeitsplätzen muss sich der obere Rand der Abschirmung mindestens 1,5 Meter über der Bodenfläche befinden. Handelt es sich um Steharbeitsplätze oder werden an der Theke stehende Kunden bedient, gilt ein Mindestabstand von zwei Metern über dem Boden. Bei Sitz-Steh-Tischen sollte sich die Abtrennung gemeinsam mit der Tischfläche in der Höhe verstellen lassen.

3. Benachbarte Schreibtische

Die Abstandsregeln sind auch bei nebeneinander stehenden Arbeitstischen zu berücksichtigen. Ein Standard-Schreibtisch verfügt über eine Mindestbreite von 1,6 Metern, der allerdings laut Arbeitsstättenrecht auf 1,2 Meter reduziert werden darf. Bei einer Arbeitsplatzbreite von 1,2 Metern muss der Arbeitgeber die Abstände zwischen den einzelnen Tischen vergrößern oder seitliche Trennwände anbringen.

4. Arbeitsplätze und Wegeflächen

Grenzen die Arbeitsplätze an Wegeflächen an, empfiehlt der IBA die Installation von seitlichen Abtrennungen. Diese Trennwände können mit transparenten Oberteilen aus Kunststoff oder Glas kombiniert werden, um die vorgesehene Abtrennung auf zwei Meter Höhe zu erfüllen.

Arbeitgeber müssen beim Installieren der Abschirmungen dafür sorgen, dass keine zusätzlichen Gefährdungen auftreten und die Trennwände standsicher sind. Auf scharfe Kanten und spitze Ecken ist aufgrund der Verletzungsgefahr zu verzichten.

5. Schutzabstände, Kontaktreduzierung und Arbeitsgruppen

Zusätzlich zu den Abstandsregeln zwischen den Arbeitsplätzen müssen die Mitarbeiter gemäß den geltenden Arbeitsschutzstandards den Mindestabstand von 1,5 Metern beachten. Außerdem liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, persönliche Kontakte in der Belegschaft durch die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel und die Bildung von Arbeitsgruppen zu verringern. Mehrfachbelegungen von Büro- und Arbeitsräumen sind zu vermeiden und die vorgeschriebenen Schutzabstände einzuhalten.

Bei Großraumbüros kann es notwendig sein, die Mitarbeiter in zwei Arbeitsgruppen zu unterteilen, weil das Raumangebot für die Einhaltung der Schutzabstände nicht ausreicht. In diesem Fall nutzt eine Arbeitsgruppe das Büro, während das zweite Team zur gleichen Zeit im Homeoffice arbeitet.

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Küchen, Konferenzzimmern und Aufzügen sind die Schutzabstände einzuhalten und allenfalls Warteflächen mit Markierungen einzurichten. Außerdem bewähren sich zeitversetzte Pausenzeiten in der Belegschaft.

6. Feste Arbeitsbereiche und regelmäßige Desinfektion

Um das Infektionsrisiko zu reduzieren, sollten Unternehmen den Mitarbeitern feste Arbeitsplätze zuordnen und auf gemeinsam genutzte Bürotische verzichten. Falls eine fixe Zuweisung nicht möglich ist, muss eine regelmäßige Desinfektion der Arbeitsflächen erfolgen, um das Risiko einer Schmierinfektion zu verringern. Corona-Viren sind auf Kunststoff- und Stahloberflächen laut einer Studie zwei bis drei Tage nachweisbar. Die Reinigung und Desinfektion sollte auch die gemeinsam genutzten Oberflächen von Tür- und Schrankgriffen, Kopierern, Kaffeemaschinen und Druckern einschließen.

7. Ausgiebiges Lüften

Das regelmäßige Lüften von Großraumbüros ist eine wichtige Maßnahme, um die Zahl der Viren zu reduzieren.