Durch die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft sehen sich viele Branchen vor große Herausforderungen gestellt. Diesen kann man mit beruflicher Weiterbildung begegnen. Wer seine Mitarbeiter fit für die Arbeitswelt 4.0 machen möchte, muss nicht immer zu 100 % für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen. Welche Finanzierungsmöglichkeiten kleine und mittelständische Unternehmen bei Mitarbeiterschulungen haben, klären wir hier.

Weiterbildungsbedarf in der heutigen Zeit erkennen

Lebenslanges Lernen ist ein Begriff, der die heutige Arbeitswelt mehr denn je prägt. Standen die Weiterbildungschancen von Geringqualifizierten vor einigen Jahren nicht so gut, sieht dies mittlerweile anders aus. Heutzutage müssen Arbeitnehmer nicht mehr selbst für ihre Weiterbildung aufkommen. Stattdessen gibt es Finanzierungsprogramme von Bund und Ländern, dank derer die Weiterbildungschancen besonders gut stehen. Davon profitieren auch Arbeitgeber.

Sowohl Prozesse als auch Materialien verändern sich so rasant schnell, dass Arbeitgeber dazu gezwungen sind, ihre Mitarbeiter fortlaufend über Neuerungen am Arbeitsplatz zu unterrichten. Vor allem Firmen, die auf digitale Transformationsprozesse umstellen, sind auf den Weiterbildungsdurst ihrer Mitarbeiter angewiesen. Doch anstatt diese sich selbst zu überlassen, sollten Arbeitgeber das Thema Weiterbildung aktiv ansprechen. Je nach Bedarf, kann so die optimale Weiterbildung gefunden werden. Eine Möglichkeit besteht etwa darin, sich für eine betriebsinterne Weiterbildung zu entscheiden. Der Nutzen betriebsinterner Weiterbildungsmaßnahmen liegt dabei klar auf der Hand: Die Maßnahme wird maßgeschneidert für die Firma erstellt und durchgeführt. So kann bedarfsgerecht geschult werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass solche Weiterbildungsangebote hinsichtlich Dauer, Methode, Zeitpunkt und Didaktik flexibel sind. Doch trotz zahlreicher Vorteile bedeutet eine Weiterbildung immer auch Kosten für den Arbeitgeber. Zeit, zu klären, an welcher Stelle KMUs Unterstützung anfordern können.

Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren

Weiterbildungen helfen Unternehmen dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Noch dazu kann man die Weiterbildung von Personal fördern lassen. Die bekannteste Möglichkeit besteht im Qualifizierungschancengesetz. Wurden vorher lediglich Geringqualifizierte, Arbeitslose und ältere beschäftige Arbeitnehmer gefördert, wird nun nahezu jeder Arbeitnehmer unterstützt. Werden alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, können Arbeitgeber Zuschüsse zu den Lehrgangskosten erhalten und auch bei der Lohnfortzahlung gibt es finanzielle Unterstützung. Gedacht ist diese Weiterbildungsoffensive vor allem zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Weil sich die Höhe der Förderung an der Unternehmensgröße orientiert, können KMUs in besonderem Maße von der Weiterbildungsförderung profitieren.

Eine Besonderheit beim Qualifizierungschancengesetz: Je kleiner das Unternehmen, umso größer die Förderung. Was das konkret für die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung bedeutet, zeigen wir hier.

  • Unternehmen < 10 Mitarbeitern: bis zu 100 % Erstattung der Lehrgangskosten
  • Unternehmen < 250 Mitarbeitern: bis zu 50 % Erstattung der Lehrgangskosten; bis zu 100 % Erstattung der Lehrgangskosten bei Mitarbeitern ab 45 Jahren sowie schwerbehinderte Angestellte
  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitern: bis zu 25 % Erstattung der Lehrgangskosten
  • Unternehmen ab 2.500 Mitarbeitern: bis zu 15 % Erstattung der Lehrgangskosten

Der restliche Anteil der Lehrgangskosten muss vom Arbeitgeber getragen werden.

Und so sieht die finanzielle Unterstützung zur Lohnfortzahlung während der Weiterbildung aus:

  • Unternehmen < 10 Mitarbeitern: bis zu 75 % Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung; bis zu 100 % Zuschüsse bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
  • Unternehmen < 250 Mitarbeitern: bis zu 50 % Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung ; bis zu 100 % Zuschüsse bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitern: bis zu 25 % Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung; bis zu 100 % Zuschüsse bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
  • Unternehmen ab 2.500 Mitarbeitern: bis zu 25 % Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung

Zusätzlich gibt es für jede Betriebsgröße noch folgende Zuschüsse:

  • 5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
  • 10 % bei einem erhöhten Weiterbildungsbedarf im Betrieb
  • 15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und einem erhöhten Weiterbildungsbedarf

Damit das Qualifizierungschancengesetz greift, müssen bestimmte Gründe für die Weiterbildung vorliegen. Gefördert werden Weiterbildungen für Mitarbeiter,

  • deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können
  • die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind
  • die sich in einem Engpassberuf qualifizieren möchten

Ob die Weiterbildung für die einzelnen Mitarbeiter gefördert wird, hängt davon ab, ob folgende fünf Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Die in der Weiterbildung zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten gehen über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus
  2. Der Abschluss in einem anerkannten Beruf liegt mindestens 4 Jahre zurück
  3. In den letzten 4 Jahren vor Antragstellung hat der Mitarbeiter nicht an einer solchen geförderten Weiterbildung teilgenommen
  4. Es handelt sich um eine außerbetriebliche oder eine Maßnahme, die von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt wird und mehr als 160 Stunden dauert
  5. Sowohl die Maßnahme selbst als auch der Träger sind für diese Förderung zugelassen

Eine ausführliche Beratung darüber, ob ein Unternehmen vom Qualifizierungschancengesetz profitieren kann, gibt es beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit. Dort kann dann auch direkt der Antrag auf Förderung gestellt werden. Sofern mehrere Beschäftigte eines Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen sollen, kann ein Sammelantrag für alle Mitarbeiter gestellt werden.

Diese Fördergelder gibt es außerdem

Kommt eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz nicht in Frage, bieten Bund und Länder weitere Fördermöglichkeiten. Ein großer Unterschied zum Qualifizierungschancengesetz besteht jedoch darin, dass die Anträge für nachfolgende Weiterbildungsförderungen direkt vom Arbeitnehmer gestellt werden müssen. Werden die erforderlichen Voraussetzungen für die jeweilige Weiterbildungsförderung erfüllt, kann dies eine Alternative zur Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz sein.

Bildungsprämie:

  • als Voraussetzung gilt ein Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro
  • Antragsteller müssen im Schnitt 15 Wochenstunden erwerbstätig sein oder sich in Eltern- bzw. Pflegezeit befinden
  • bei Bewilligung gibt es bis zu 500 Euro Zuschuss zur Weiterbildung

Bildungsgutschein:

  • Zielgruppe sind Arbeitssuchende, Berufsrückkehrer sowie Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag oder drohender Kündigung
  • als Voraussetzung gelten eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung
  • bei Bewilligung werden die Kurskosten komplett übernommen

Weiterbildungsprämie:

  • konzipiert für junge Arbeitnehmer bis 24 Jahre
  • gefördert werden fachliche Weiterbildungen sowie fachübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen
  • bei Bewilligung gibt es eine Förderung über 3 Jahre mit bis zu 7.200 Euro bei einem Eigenanteil von 10 %

Welche steuerlichen Aspekte sollten bei Mitarbeiterschulungen berücksichtigt werden?

Neben der direkten finanziellen Bezuschussung von Mitarbeiterschulungen gibt es auch einen steuerlichen Aspekt. Arbeitgeber können die Kosten für die Fortbildung ihrer Mitarbeiter als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Ist die Mitarbeiterschulung überwiegend in betrieblichem Interesse, wird auch keine Lohnsteuer fällig. Denn eine Mitarbeiterschulung gilt nicht als Arbeitslohn.