Am 6. Januar 2021 hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf zum Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) beschlossen, um zukünftig für einen höheren Frauenanteil in den Spitzenpositionen deutscher Großunternehmen zu sorgen. Die Änderungen betreffen die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst. Der entsprechende Gesetzentwurf wird nunmehr dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt.
Unternehmen in der Privatwirtschaft
Das FüPoG II regelt, dass in den Vorständen von börsennotierten Unternehmen, die mehr als 2.000 Mitarbeiter und mehr als drei Vorstandsmitglieder haben, mindestens eine Position im Vorstand von einer Frau besetzt sein muss. Von dieser Regelung zum Mindestfrauenanteil für Vorstände werden circa 70 Großunternehmen betroffen sein. Davon haben knapp 30 noch kein weibliches Vorstandsmitglied in ihren Reihen.
Unternehmen, die einen anderen Weg gehen, müssen zukünftig begründen, warum sie das Ziel verfolgen, keine Frauen für den Vorstand zu ernennen. Jene Unternehmen, die keine Zielgröße definieren oder nicht begründen, warum sie für die Besetzung des Vorstands mit Frauen die Zielgröße Null verfolgen, können in Zukunft effektiver bestraft werden.
Bundesunternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
Der Bund soll hier mit positivem Beispiel vorangehen. Deshalb wird die feste Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten auf Unternehmen ausgedehnt, an denen der Bund eine Mehrheitsbeteiligung hat. Dazu gehören die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Flugsicherung und die Bundesdruckerei GmbH. Für die knapp 90 Unternehmen sieht der Bund zusätzlich eine Mindestbeteiligung von einer Frau im Vorstand vor, wenn es mehr als zwei Mitglieder gibt.
Auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit gibt der Bund eine Beteiligung von mindestens einer Frau vor, wenn der Vorstand mehrköpfig ist. Diese Mindestbeteiligungsregelung betrifft rund 155 Sozialversicherungsträger.
Abgesehen davon möchte der Bund bis Ende 2025 die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in Spitzenpositionen umsetzen, die in den Anwendungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes fallen.
Unterdurchschnittlicher Frauenanteil in deutschen Vorständen
Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) schneidet Deutschland im EU-Vergleich in puncto Frauenquote in Vorständen unterdurchschnittlich ab. Der Frauenanteil in den Vorständen der größten deutschen börsennotierten Unternehmen betrug im Sommer 2020 14,5 Prozent, das sind rund 4,5 Prozent weniger als der EU-Durchschnitt (19 Prozent). Spitzenreiter sind Litauen und Norwegen, wo jede vierte Vorstandsposition auf eine Frau entfällt. Hier kann der Beschluss einer Frauenquote für Vorstände dazu beitragen, dass Deutschland zu anderen Ländern aufschließt.
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