Eine Stellenanzeige sollte übersichtlich, informativ, nicht zu lang und für potenzielle Bewerber gut auffindbar sein. Um passende Kandidaten anzusprechen und zu einer Bewerbung zu bewegen, sind einige Punkte zu beachten.

Tipp 1: Logo und Hauptinformationen oben platzieren

Im oberen Bereich der Stellenanzeige sollten den Bewerbern das Logo, ein ausdrucksstarker Titel und die wichtigsten Informationen wie Arbeitsstandort, Voll- oder Teilzeit-Beschäftigung und Einstiegsdatum ins Auge stechen.

Tipp 2: Anzeigentext klar strukturieren

Online-Nutzer bevorzugen kurze Texte. Deshalb ist es sinnvoll, den Anzeigentext mit Absätzen und Überschriften klar zu strukturieren. Mit Aufzählungspunkten, Stichworten und Fett-Markierungen können Recruiter die Aufmerksamkeit des Lesers auf wichtige Textstellen lenken. Eine gute Stellenanzeige kommt ohne viel Fließtext aus. Die wichtigen Informationen sollten schnell erkennbar sein.

Tipp 3: Titel auf Keywords abstimmen

Ein gut gewählter Titel ist für den Erfolg der Stellenanzeige sehr wichtig. Im Idealfall passt er zu den Keywords, nach denen potenzielle Bewerber suchen.

Tipp 4: Auf überschießende Begriffe verzichten

Unternehmen wünschen sich, dass die Bewerber hoch motiviert und selbstbewusst ins Bewerbungsgespräch gehen. Allerdings sollten sie bei der Wortwahl nicht übertreiben, um Kandidaten nicht zu überfordern.

Überschießende Begriffe wie ausgezeichnet, exzellent, hervorragend und sehr gut sind zu vermeiden, weil sie möglicherweise gut geeignete Bewerber abschrecken, die aufgrund der anspruchsvollen Wortwahl an den eigenen Fähigkeiten zweifeln, obwohl sie die nötigen Skills tatsächlich mitbringen. Das führt dazu, dass sich diese Kandidaten aus Unsicherheit nicht bewerben. Ob ein Bewerber die konkreten Ansprüche des Unternehmens tatsächlich erfüllen kann, lässt sich am besten in einem Bewerbungsgespräch abklären.

Tipp 5: Aufgabengebiet darstellen

Für den Bewerber sollte klar ersichtlich sein, welche Tätigkeiten ihn in der jeweiligen Position erwarten. Dafür bietet sich eine Beschreibung der Aufgabenbereiche in fünf bis acht Stichpunkten an. Die Tätigkeitsbereiche sind auch deswegen anhand von Schlagwörtern zu formulieren, um die Stellenanzeige für potenzielle Bewerber auffindbar zu machen.

Tipp 6: Anforderungsprofil mit „Must-haves“ und „Nice-to-have“

In der Stellenanzeige sind jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu nennen, die das Unternehmen für notwendig erachtet, um die Stelle erfolgreich zu besetzen. Die Anforderungen stehen in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit untereinander. Im Idealfall spaltet das Unternehmen die Anforderungen in „Must-haves“ und „Nice-to-have“ auf, um dem Kandidaten mehr Klarheit zu vermitteln, welche Fähigkeiten er zwingend mitbringen muss. Bei der Erstellung des Anforderungsprofils sollten Unternehmen darauf achten, einen Mittelweg zwischen dem perfekten Bewerber und dem realistischen Kandidaten einzuschlagen. Unrealistische Anforderungen führen zu ausbleibenden Bewerbern.

Tipp 7: Benefits auflisten

Unternehmen, die ihre Benefits in der Stellenanzeige auflisten, können bei Jobsuchenden einen positiven Eindruck hinterlassen. Diese Vorteile lassen sich unter der Zwischenüberschrift „Wir bieten“ oder „Das erwartet Sie bei uns“ kurz und bündig darstellen. Als Benefits kommen insbesondere diese Mitarbeiterangebote in Betracht:

  • Möglichkeit zum Homeoffice
  • überdurchschnittliche Bezahlung
  • Kinderbetreuungsmöglichkeit
  • Freizeitangebote
  • kostenlose Speisen und Getränke oder vergünstigtes Essen
  • Firmentickets
  • 13. Monatsgehalt
  • Firmenevents

Unter dem Punkt „Benefits“ bewirbt sich quasi das Unternehmen als Arbeitgeber bei den potenziellen Bewerbern.

Tipp 8: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten

Arbeitgeber müssen bei der Gestaltung von Stellenanzeigen auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten, um nicht von abgelehnten Bewerbern aufgrund einer Diskriminierung verklagt zu werden. Begriffe wie Muttersprachler, ein bestimmtes Religionsbekenntnis, junges Team und die Forderung nach einem Lichtbild können gegen diese Bestimmungen vorstoßen und sind daher nicht zu verwenden. Im Sinne der Genderneutralität ist das dritte Geschlecht anzuführen, zum Beispiel: (m/w/d) oder (m/w/x).