Dieser wichtige Aktionstag wurde 2003 von der ILO (International Labour Organisation) oder Deutsch: Internationale Arbeitsorganisation, ins Leben gerufen.
Ziel dieses Tages ist die Förderung von menschenwürdiger, sicherer und gesunder Arbeit.

Deutschland ist, was den Arbeitsschutz angeht, im Vergleich zu anderen Ländern generell aber schon sehr gut aufgestellt. Laut ILO sterben weltweit ca. 6.000 Menschen aufgrund von sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Risiken am Arbeitsplatz!

Arbeits-und Gesundheitsschutz ist also essentiell. Dieser ist auch gesetzlich verankert: Laut § 618 BGB hat ein Arbeitgeber „Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften“ so einzurichten und zu unterhalten, dass die Arbeitnehmer vor Gefahren für Leben und Gesundheit so weit geschützt sind, wie möglich. Auch die Arbeitsabläufe selbst müssen so gestaltet werden. Diesen individuellen Anspruch hat jeder Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.“

Zum Gesundheitsschutz zählt sowohl der individuelle Arbeitsplatz eines jeden Mitarbeiters als auch das Unternehmen als Ganzes. Die Mitarbeiter*innen müssen ihrer Tätigkeit nachgehen können, ohne das Risiko eines Arbeitsunfalls oder einer psychischen, beziehungsweise körperlichen Überbelastung einzugehen. Diese Punkte sind im Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 1 festgehalten.