Berufliche Fortbildung ist eine der effektivsten Möglichkeiten, um Mitarbeiter langfristig an ein Unternehmen zu binden – und um Arbeitsplätze zu sichern und Beschäftigte auf die digitalisierte Arbeitswelt der Zukunft vorzubereiten.

Betriebliches Sport- und Freizeitangebot, berufliche Karrieremöglichkeiten, Betriebsfeiern und familienfreundliche Arbeitsbedingungen wie flexible Arbeitszeiten, Betriebskindergarten und Homeoffice – Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern viele attraktive Vorteile und Leistungen.

Ziel dieser Maßnahmen ist eine Steigerung der Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter sowie ihrer Arbeitsleistung und -qualität und Produktivität – und damit der Mitarbeiterbindung. Dies soll durch das Schaffen eines attraktiven Arbeitsumfelds, einer Rundum-Wohlfühl-Atmosphäre und einer positive Mitarbeitererfahrung sowie das Kommunizieren von Anerkennung, Wertschätzung und Verständnis erreicht werden.

Die dahinterstehende Logik ist einfach: gute Mitarbeiter sind das Erfolgsgeheimnis und die Zukunft jeder Firma. Deshalb muss man sie halten, damit man auch morgen noch erfolgreich mit der Konkurrenz mithalten kann. Und wenn man sie langfristig an sich binden will, muss man ihnen Anreize zum Verbleiben im Unternehmen schaffen und einen betrieblichen Mehrwert generieren. Denn zufriedene, glückliche und motivierte Mitarbeiter sind die beste Werbung für die eigene Firma.

Das Qualifizierungschancengesetz – Retention Management durch geförderte Weiterbildung

Eine weitere Möglichkeit der Mitarbeiterbindung ist die geförderte berufliche Weiterbildung. Diese ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine Win-Win-Situation, von der beide Seiten profitieren. Damit erhalten Unternehmen ein effektives Instrument der Personalentwicklung und können die großen Herausforderungen der Arbeitswelt von Morgen wie Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel besser bewältigen.

Die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage ist das neue Qualifizierungschancengesetz. Dieses ist Teil der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! der Bundesagentur für Arbeit und trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Es löste das bisherige Förderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ab. Dieses wurde bereits im Jahre 2006 von der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufen, um die berufsbegleitende Weiterbildung in Unternehmen zu steigern.

Das Qualifizierungschancengesetz sieht eine Ausweitung des staatlichen Förderprogramms von kleinen und mittleren Unternehmen auf alle Betriebsgrößen und auf alle Arbeitnehmer:innen unabhängig von Alter und Qualifikation sowie eine Erhöhung der Förderleistungen vor. Es bietet maßgeschneiderte, auf die individuelle Personalstruktur und den aktuellen Weiterbildungsbedarf von Firmen abgestimmte berufliche Fortbildungsmaßnahmen. Alle Weiterbildungsmaßnahmen können – je nach individuellem Bedarf von Betrieben und Beschäftigten – zeitlich sehr flexibel durchgeführt werden: in Vollzeit, in Teilzeit oder berufsbegleitend.

Die Vorteile für Arbeitgeber liegen auf der Hand: sie können ihre Beschäftigten ohne hohe Lohn- und Weiterbildungskosten beruflich weiterqualifizieren, ihre Mitarbeiter an sich binden und halten und die Zukunft ihrer Firma in der Arbeitswelt von morgen sichern. Die Vorteile für Arbeitnehmer sind ebenfalls offensichtlich: ihre berufliche Fortbildung ermöglicht den Erhalt ihres Arbeitsplatzes.

Maßgeschneiderte Weiterbildung für eine digitalisierte Arbeitswelt

Die Inanspruchnahme dieser staatlichen Förderleistungen geschieht z.B. in Zusammenarbeit mit öffentlichen oder privaten Aus- und Weiterbildungsanbietern und erfolgt in nur einigen wenigen Schritten.

In einem ersten Schritt analysiert der Bildungsträger die aktuelle Personalstruktur, ermittelt die betrieblichen Herausforderungen und identifiziert die Entwicklungspotenziale sowie den konkreten Weiterbildungsbedarf eines Unternehmens. In einem weiteren Schritt ermittelt der Bildungsträger die Weiterbildungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter einer Firma. Daraufhin unterstützt er ein Unternehmen bei der Beantragung der Förderleistungen bei der Bundesagentur der Arbeit. Die Mitarbeiter einer Firma werden von ihm vor, während und nach der Durchführung der gesamten Weiterbildungsmaßnahmen intensiv betreut.

Die Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz umfasst einen Zuschuss für die Weiterbildungskosten und für die Lohnfortzahlung. Die Höhe dieser Zuschüsse ist individuell und richtet sich nach der Betriebsgröße und nach der Art der Weiterbildungsmaßnahme. Unternehmen können von einer erheblichen Kostenersparnis profitieren. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten und zwischen 25 % und 100 % der Lohnfortzahlung.

Für eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz müssen Unternehmen einige Voraussetzungen erfüllen. Förderungswürdig sind alle Weiterbildungsmaßnahmen, die ausschließlich dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen, die durch die Digitalisierung und den drohendem oder bestehendem Fachkräftemangel betroffen sind. Die beantragten Förderleistung darf keine kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Fortbildung sein, sondern müssen eine darüber hinausgehende, zukunftsorientierte Weiterbildungsmaßnahme sein, die Arbeitnehmer:innen auf die Anforderungen der dynamischen, von den o.a. Faktoren veränderten Arbeitswelt von morgen vorbereitet. Außerdem muss die letzte Berufsausbildung der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Förderleistungen mindestens vier Jahre zurückliegen. Darüber hinaus dürfen die Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt in den letzten vier Jahren keine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz erhalten haben.

Eine Weiterqualifizierung von Mitarbeitern nach dem Qualifizierungschancengesetz ist auch während Kurzarbeit möglich. Deshalb sollten Arbeitgeber die Corona-Krise dafür nutzen, um ihre Beschäftigten durch berufliche Fortbildung fit für die Arbeitswelt von morgen zu machen. Aufgrund des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist während Kurzarbeit allerdings kein Zuschuss zur Lohnfortzahlung möglich. Um berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit für Unternehmen noch attraktiver zu machen, wird Betrieben, die in Kurzarbeit sind und gleichzeitig die staatlichen Förderleistungen für berufliche Fortbildung in Anspruch nehmen, bis zum 31. Juli 2023 außerdem die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Abschlussorientierte Qualifizierung und Anpassungsqualifizierungen

Das staatliche Förderprogramm bietet zwei verschiedene Förderwege für Beschäftigten.

Die erste Fördermöglichkeit sind abschlussorientierte Qualifizierungen, die den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses ermöglichen. Diese Weiterbildungsmaßnahme erfolgt entweder als Umschulung, als Vorbereitung auf die Externenprüfung oder als Teilqualifizierung, richtet sich an Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder ohne verwertbaren Berufsabschluss und hat keine Mindestdauer. Sie kann sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Betriebes durchgeführt werden. Die Weiterbildungskosten werden zu 100 % und die Lohnfortzahlung wird bis zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Sowohl der Bildungsträger als auch die Weiterbildungsmaßnahme müssen auf der Basis der Rechtsverordnung AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) akkreditiert und von der DQS GmbH (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen) nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert sein. Diese Norm legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, die Unternehmen erfüllen müssen.

Die zweite Fördermöglichkeit sind Anpassungsqualifizierungen, die Fähigkeiten erweitern und Wissen ausbauen. Diese Weitermaßnahme richtet sich an alle Beschäftigten eines Unternehmens und hat eine Mindestdauer von 121 Unterrichtseinheiten. Sie kann entweder außerhalb eines Betriebes oder durch zugelassene Bildungsträger innerhalb eines Betriebes durchgeführt werden. Die Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten und zur Lohnfortzahlung sowie die  Arbeitgeberbeteiligung sind abhängig von Unternehmensgröße. Auch in diesem Fall müssen nicht nur der Bildungsträger, sondern auch die Weiterbildungsmaßnahme auf der Basis der Rechtsverordnung AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) akkreditiert und von der DQS GmbH (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen) nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert sein.