Im Homeoffice arbeiten, gleichzeitig die Kinder betreuen und Homeschooling bewältigen – die Coronapandemie gibt berufstätigen Eltern viele Aufgaben. Unternehmen haben einige Möglichkeiten, um die Mitarbeiter in diesen herausfordernden Situationen zu unterstützen.

1. Digitale Kinderbetreuung

Digitale Kinderbetreuungsangebote, die von virtueller Gruppen-Betreuung über individuelle Lernstunden bis zur Adhoc-Betreuung reichen, sind für Mitarbeiter eine wertvolle Hilfe.

2. Kurzfristige Kinderbetreuung durch Notfallmamas

Wenn einmal kurzfristig Kinderbetreuung gefragt ist, bieten sich die Notfallmamas an. Bei Letzteren können Arbeitgeber für Mitarbeiterkinder ab vier Jahren 60-minütige Betreuungseinheiten bestellen. Die Notfallmamas sind mittlerweile auch online im Einsatz.

3. Online-Nachhilfe

Für Eltern von schulpflichtigen Kindern, die Hilfe beim Homeschooling benötigen, ist Nachhilfe via Webcam eine gute Unterstützung. Unternehmen können ihre Mitarbeiter entlasten, indem sie entsprechende Angebote zur digitalen Nachhilfe als Arbeitgeberleistungen zur Verfügung stellen. Hierfür sind verschiedene Anbieter wie Schülerhilfe, Easytutor, Sofatutor und Superprof verfügbar. Zum Testen gibt es eine kostenlose Probestunde.

Arbeitgeber, die solche Nachhilfe-Angebote nicht finanzieren wollen oder können, haben die Möglichkeit, Mitarbeiter auf kostenfreie Tools hinzuweisen. Über das Portal Corona School bieten beispielsweise Studenten per Video-Chat aktive Hilfe bei den Hausaufgaben an.

4. Mitgliedschaft im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“

Unternehmen, die sich zum Wohl ihrer Mitarbeiter aktiv mit Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschäftigen möchten, können dem Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ beitreten. Das Programm wird vom Bundesfamilienministerium gefördert. Über dieses Netzwerk gibt es einen Einblick, mit welchen familienfreundlichen Maßnahmen Arbeitgeber angestellte Eltern unterstützen können. Ein wichtiger Faktor ist die Weitergabe von Informationen. So können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beispielsweise via Newsletter über unterstützende Webseiten informieren. Einige Mitarbeitergruppen haben sich im Internet zusammengetan, um miteinander virtuelles Homeschooling zu koordinieren.

5. Förderprogramm für betriebliche Kinderbetreuungsangebote

Das Bundesfamilienministerium fördert bis Ende 2022 Unternehmen, die betriebliche Kinderbetreuungsangebote einführen und damit Mitarbeiter mit Kindern entlasten. Darunter fallen verschiedene Betreuungsmöglichkeiten:

  • Kindertagesbetreuun (Betriebskita oder Betreuungsplätze in einer anderen Kindertagesstätte)
  • Tagespflegestellen im Betrieb oder in einer standortnahen Einrichtung
  • Kinderbetreuung in Ausnahmefällen, wenn die Betreuungsmöglichkeit kurzfristig ausfällt
  • Ferienbetreuungsangebot für Grundschüler

Unternehmen können sich im Vorfeld beraten lassen und auch Kinderbetreuungslösungen in Kooperation mit anderen Betrieben anbieten. Das ist insbesondere für kleinere Unternehmen interessant.

6. Homeoffice

Laut den Coronabeschlüssen sind Unternehmen dazu verpflichtet, Homeoffice zu offerieren, soweit es möglich ist. Die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, vereinfacht vielen Mitarbeitern die Organisation von Betreuungszeiten für ihre Kinder.

7. Flexible Arbeitszeiten

Flexible Arbeitszeiten sind ein wichtiges Instrument, das auch in der Coronakrise stark gefragt ist. Für Unternehmen geht es darum, einige Punkte zu klären, um die flexiblen Arbeitszeiten an die Bedürfnisse der Mitarbeiter anzupassen:

  • Wann kann der Mitarbeiter am produktivsten arbeiten (Wochentage, Uhrzeiten)?
  • Wie flexibel soll die Arbeitszeit sein?
  • Wie wichtig ist die jeweilige Aufgabe? Bis wann muss die zugewiesene Arbeit fertig sein?
  • Wie ist der Mitarbeiter erreichbar, falls es dringende Aufgaben gibt und eine schnelle Lösung gefragt ist?

8. Arbeitszeitspenden

In einigen Unternehmen können Mitarbeiter ihren Kollegen Arbeitszeiten spenden. Mit einer solchen Spende ist es den Eltern möglich, bezahlte Freistellungen zu nutzen, auch wenn Urlaub und Überstunden schon aufgebraucht sind.