Regelmäßige Tests gelten als wichtige Instrumente in der Corona-Pandemie. Für Unternehmen ergeben sich bezüglich des Testens der Mitarbeiter einige Fragen.

Wann müssen Arbeitgeber Tests anbieten?

Laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen jenen Mitarbeitern, die nicht nur im Homeoffice tätig sind, zweimal wöchentlich Corona-Tests anbieten. Für die Kosten kommen die Betriebe selbst auf. Sie sind allerdings steuerlich absetzbar und fallen auch unter die förderfähigen Ausgaben der Corona-Überbrückungshilfe III. Unternehmen, die diese Testpflicht verletzen, riskieren Bußgeldzahlungen. Die Testangebotspflicht gilt für Vollzeitkräfte und Teilzeitmitarbeiter, die nicht nur in der eigenen Wohnung arbeiten, sondern auch an einzelnen Tagen im Betrieb erscheinen. Auch wenn sie jeweils bloß kurz anwesend sind, sind ihnen Tests anzubieten.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Unternehmen müssen die Beschaffung von Tests durch entsprechende Dokumente wie Rechnungen oder Verträge nachweisen. Im Idealfall dokumentieren sie, wann und wie sie die Mitarbeiter informiert haben.

Welche Tests erfüllen die Voraussetzungen?

Unternehmen müssen Tests anbieten, die den Erreger direkt nachweisen. Diese Eigenschaften erfüllen PCR-Tests sowie professionelle Antigen-Schnelltests und Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung (Selbsttests). Welche Antigen-Schnelltests in Betracht kommen, ergibt sich aus der Liste, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf der Website veröffentlicht hat. Diese Tests entsprechen den Mindestkriterien des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts.

Die Antikörpertests erfüllen die Voraussetzungen laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht, weil sie keine aktuelle Infektion abbilden, sondern die Antikörper nachweisen, welche wegen einer Infektion oder Impfung entstanden sind.

Wer darf die PCR-Tests durchführen?

PCR-Tests dürfen nur ausgebildete Fachkräfte ausführen. Für die Analyse der Proben braucht es ein Labor. PCR-Tests haben die höchste Genauigkeit, sind aber sehr teuer. Eine regelmäßige Testung zahlreicher Mitarbeiter ist daher für die Mehrzahl der Unternehmen nicht realisierbar.

Was ist bei Antigen-Schnelltests zu beachten?

Für die Antigen-Schnelltests braucht es ebenfalls Personal mit entsprechender Ausbildung oder speziellen Kenntnissen und Erfahrung. Dies können sowohl externe Personen als auch eigene Mitarbeiter sein. Für die Durchführung gelten bestimmte Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Tests sind innerhalb von 15 Minuten auszuwerten.

Was gilt bei Selbsttests?

Selbsttests eignen sich für die Eigenanwendung. Das bedeutet, dass Betroffene die Tests selbst durchführen und innerhalb von 15 Minuten auswerten können. Unternehmen sollten nur solche Tests nutzen, die vom BfArM als Antigen-Schnelltests für die Laienanwendung qualifiziert sind. Diese Selbsttests bieten eine gute Sicherheit, wenn die Testpersonen eindeutige Symptome haben, nicht aber in der frühen Infektionsphase. Um Cluster zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen, sind Antigen-Schnelltests wirkungsvoll.

Was ist bei einem positiven Schnelltest zu tun?

Mitarbeiter mit positivem Schnelltestergebnis gelten als Verdachtsfälle und müssen sich daher in Isolation begeben. Hierbei spielt die Eigenverantwortung eine große Rolle. Demnach müssen positiv Getestete den Hausarzt oder ein Testzentrum kontaktieren, um einen PCR-Test zu veranlassen, der das Ergebnis bestätigt oder widerlegt. Informationen gibt es auf der Website des Robert Koch-Instituts und beim Gesundheitsamt.