Rechtliche Vorgaben betreffend Pausen, Ruhezeiten und Arbeitszeiterfassung müssen Arbeitgeber auch bei Mitarbeitern im Homeoffice beachten. Doch was ist konkret zu berücksichtigen?

Pausenregelung laut Arbeitszeitgesetz auch im Homeoffice

Die Pausenregelung gilt auch im Homeoffice, so wie es das Arbeitszeitgesetz vorsieht. Demnach ist an einem Arbeitstag mit mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten. Dauert der Arbeitstag mehr als neun Stunden, muss der Arbeitnehmer Pausenzeiten von insgesamt mindestens 45 Minuten konsumieren. Der Mitarbeiter kann die Arbeit mehrmals für mindestens 15 Minuten unterbrechen, um diese Pausenzeiten zu erreichen. Es ist also möglich, die Arbeitsunterbrechungen in mehrere Zeitabschnitte zu unterteilen.

Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass die Pausen bereits im Vorhinein feststehen. Dafür reicht es aus, einen bestimmten Zeitraum zu bestimmen, in dem der Mitarbeiter üblicherweise die Pause nimmt. Dies muss innerhalb der üblichen Arbeitszeit geschehen. Dass der Mitarbeiter während der Arbeitszeit keine Pause einlegt und dann früher die Arbeit beendet, ist hingegen nicht möglich.

Ruhezeiten im Homeoffice

Von den Pausenzeiten sind die Ruhezeiten zu unterscheiden. Die ebenfalls im Arbeitszeitgesetz geregelte Ruhezeit bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Feierabend und dem Start des nächsten Arbeitstages. Laut § 5 Arbeitszeitgesetz müssen Mitarbeiter zwischen zwei Arbeitstagen, die direkt aufeinander folgen, ununterbrochene Ruhezeiten von wenigstens elf Stunden haben. Zusätzlich regelt das Arbeitszeitgesetz in Form des Verbots der Sonntagsarbeit einen wöchentlichen Ruhetag. Davon bestehen aber Ausnahmen für bestimmte Branchen. Laut EuGH-Rechtsprechung müssen Mitarbeiter spätestens nach zwölf Arbeitstagen in Folge einen Ruhetag einhalten.

Arbeitszeiterfassung im Homeoffice

Der EuGH hat mit Urteil vom 14. Mai 2019 entschieden, dass Unternehmen künftig die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch und lückenlos erfassen müssen. Jeder EU-Staat muss diese verpflichtende Arbeitszeiterfassung gesetzlich verankern. In Deutschland ist die Zeiterfassung bislang nur dann eine im Gesetz geregelte Verpflichtung, wenn der Mitarbeiter Überstunden schiebt, das heißt die maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag überschreitet.

Allerdings wenden einige deutsche Arbeitsgerichte dieses EuGH-Urteil direkt an, weil es sich auf Artikel 31 Absatz 2 der Grundrechtecharta beruft und daher eine unmittelbare Wirkung entfalten dürfte. Arbeitgeber sollten daher die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen und vollständig dokumentieren, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Damit überprüfen sie, ob die Beschäftigten im Homeoffice die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit einhalten. Die Mitarbeiter müssen demnach Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Pausen vermerken und die entsprechenden Aufzeichnungen an den Arbeitgeber weiterleiten.

Es gibt unterschiedliche Methoden, um die Arbeitszeiten im Homeoffice zu erfassen:

  • Stundenzettel händisch ausfüllen (zum Beispiel in Form einer Excel-Tabelle): Der Mitarbeiter gibt die entsprechenden Zeiten ein und leitet die Datei zur Überprüfung und Genehmigung an den Chef weiter.
  • Chatbot: Die Mitarbeiter geben über einen Chat oder eine App bestimmte Kommandos wie „einstempeln“, „ausstempeln“ oder „Pause“ an den Chatbot.
  • HR-Software: Alternativ erfolgt die Eintragung der Arbeits- und Pausenzeiten mit einer HR-Software, die über eine App oder Webplattform für die Mitarbeiter abrufbar ist.

Bei jeder dieser Varianten können Arbeitgeber auf die Stundenzettel zugreifen und überprüfen, ob die Mitarbeiter die Arbeits- und Pausenzeiten im Homeoffice eingehalten haben.