Den Umstand, ob Mitarbeiter vollständig geimpft oder genesen sind, können Arbeitgeber nunmehr heranziehen, wenn sie die Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen. Demnach ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Maßnahmen für voll immunisierte Mitarbeiter anzupassen. Die entsprechenden Leitlinien ergeben sich aus einem Schreiben der DGUV zum Umgang mit Geimpften und Genesenen.

Was heißt vollständig geimpft oder genesen?

Vollständig geimpft: ab dem 15. Tag nach Verabreichung der letzten notwendigen Impfdosis; auf die jeweilige Person ausgestellter Impfnachweis über Schutzimpfung; Impfstoff, der in der Liste des Paul-Ehrlich-Instituts aufscheint

Genesen: Nachweis über Infektion nach labordiagnostischem Test mit Nukleinsäure-Nachweis (zum Beispiel PCR, PoC-PCR), der wenigstens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt

Wann können AHA+L Regeln entfallen?

Die AHA+L Regeln sind grundsätzlich Teil des betrieblichen Alltags. Dazu gehören:

  • Abstand einhalten
  • regelmäßig Hände waschen
  • Atemmaske tragen
  • Lüften

Laut DGVU (Deutscher gesetzlicher Unfallversicherung) können Unternehmen auf Maßnahmen wie Abstand halten und Maske tragen verzichten, wenn die Gefahr einer Virusübertragung gering ausfällt. Das gilt dann, wenn alle Mitarbeiter vollständig geimpft oder genesen sind und Geimpfte oder Genesene keinen beruflichen Kontakt zu nicht immunisierten Personen haben.

Der Abgang von den Maßnahmen betrifft Fälle, in denen vollständig geimpfte oder genesene Personen unter sich sind, weil sie in dieser Gruppe in einem Arbeitsraum arbeiten. Nicht nur bei der Arbeit, sondern auch bei Treffen, Fahrgemeinschaften und gemeinsamen Unterkünften können unter den genannten Voraussetzungen die AHA-Regeln entfallen.

Belegungszahl

In Hinblick auf die Belegungszahl dürfen Mitarbeiter mit vollständigem Impfschutz sowie Genesene unberücksichtigt bleiben. Das bedeutet, dass Unternehmen vollständig geimpfte und genesene Mitarbeiter bei der Belegung dieser Räumlichkeiten nicht einberechnen müssen:

  • Großraumbüros
  • Umkleideräume
  • Sanitäreinrichtungen
  • Kantine und Pausenräume

Angebot von Schnelltests/Selbsttests kann entfallen

Die Verpflichtung der Arbeitgeber, den Mitarbeitern Tests anzubieten, entfällt bei vollständig geimpften Mitarbeitern und genesenen Personen, weil die Viruslast nach einer allfälligen Infektion regelmäßig deutlich geringer ausfällt. Demnach haben Schnelltests keine Aussagekraft.

Feste Arbeitsteams

Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeitern darf der Arbeitgeber die Arbeitsgruppe vergrößern. Das Bilden von festen Teams ist weiterhin sinnvoll.

Wann müssen Maßnahmen aufrecht bleiben?

Die AHA+L Maßnahmen sind weiterhin zu ergreifen, wenn die Gefahr einer Virusübertragung hoch ist und kein Schutz vor schweren Krankheitsverläufen besteht. Das gilt insbesondere dann, wenn

  • nicht alle Personen eine vollständige Impfung oder Genesung vorweisen.
  • der Arbeitgeber den Impf- oder Genesungsstatus der Mitarbeiter nicht kennt.
  • vollständig geimpfte und genesene Personen mit nicht immunisierten Personen beruflich Kontakt haben.
  • geimpfte Personen vor Ort sind, die aufgrund einer Immunschwäche keinen vollständigen Impfschutz haben (zum Beispiel Personen, die eine Organtransplantation erhalten haben oder an Krebs erkrankt sind).

Getestete Personen weisen bezüglich Infektion und Übertragung von Erregern ein geringeres Schutzniveau auf als geimpfte und genesene Personen. Der Test zielt lediglich auf den Schutz dritter Personen vor einer Ansteckung ab. Er trifft keinerlei Aussagen über den Immunstatus der getesteten Person. Deshalb sind getestete Personen von immunisierten Personen zu unterscheiden, wenn es um Arbeitsschutzmaßnahmen geht.