Das Bundesfamilienministerium fördert die betriebliche Kinderbetreuung und zahlt für die Schaffung neuer Betreuungsplätze finanzielle Unterstützungsleistungen an teilnehmende Unternehmen aus. Dies betrifft sowohl die Kindertagesbetreuung für kleinere Kinder als auch die Ferienbetreuung für Grundschulkinder.

Geförderte Unternehmen

Das Förderprogramm für die betriebliche Kinderbetreuung ist für Unternehmen mit Sitz in Deutschland gedacht. Es fördert insbesondere die Zusammenarbeit von kleinen und mittelgroßen Betrieben sowie die Kooperation mit öffentlichen, privaten oder gemeinnützigen Kinderbetreuungseinrichtungen. Dafür ist eine finanzielle Unterstützung in der Einführungsphase vorgesehen.

Gegenstand der Förderung

Die Förderung unterstützt dabei, neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung zu schaffen. Das betrifft:

  1. Kindertagesbetreuung für Kinder bis sechs Jahre im Betriebskindergarten oder in einer Kindertageseinrichtung: Fördersumme von bis zu 400 Euro pro neuem Betreuungsplatz und Monat
  2. Kindertagespflege für Mitarbeiterkinder bis sechs Jahre: Fördersumme von bis zu 400 Euro pro neuem Betreuungsplatz und Monat
  3. Kinderbetreuung für Ausnahmesituationen (bei kurzfristigem Ausfall der regulären Betreuung): Förderbetrag von bis zu 400 Euro pro Kinderbetreuungsplatz und Monat
  4. Ferienbetreuung für Grundschulkinder: Bis zu 25 Euro pro Betreuungsplatz und Tag

Geförderte Unternehmen bekommen für die neu geschaffenen Betreuungsplätze monatliche Zuschüsse in Form einer Pauschale zu den Betriebsausgaben. Die Höhe der Zuwendung richtet sich danach, ob es sich um Ganztagesbetreuung, Teilzeit- oder Halbtagesbetreuung handelt. Es geht um eine finanzielle Unterstützung für die Einführungsphase (für bis zu 24 Monate).

Zeitrahmen

Das Förderprogramm für die betriebliche Kinderbetreuung läuft bereits seit 1. September 2020 und steht noch bis zum 31. Dezember 2022 zur Verfügung.

Schrittweise zur Förderung für die betriebliche Kinderbetreuung

Unternehmen, die dieses Förderprogramm nutzen möchten, gehen schrittweise vor:

Schritt 1: Bedarf erheben und Musterfragebogen ausfüllen

Zunächst geht es darum, abzuklären, wie viele Mitarbeiter das Kinderbetreuungsangebot nutzen würden und auf welche Punkte sie als Eltern besonderen Stellenwert legen. Diese und andere wichtige Fragen lassen sich anhand eines Musterfragebogens abarbeiten.

Schritt 2: Förderlotsen nutzen

Sobald Unternehmen den Bedarf erhoben haben, können sie mithilfe des Förderlotsen das geeignete Angebot finden.

Schritt 3: Beratung nutzen

Interessierte Arbeitgeber können sich bei der Servicestelle für betriebliche Kinderbetreuung über eine telefonische Hotline kostenlos beraten lassen.

Schritt 4: Das richtige Angebot auswählen und Finanzierung klären

Die Angebote reichen von der Nutzung von Belegplätzen über die Gründung eines Betriebskindergartens bis zur Schaffung einer Ferienbetreuung. Sobald das passende Kinderbetreuungsangebot ausgewählt ist, geht es darum, die Finanzierung zu klären.

Schritt 5: Partner ins Boot holen

Unternehmen können mit erfahrenen Einrichtungen kooperieren oder auch gemeinsame Kinderbetreuungsangebote mit anderen Unternehmen schaffen. Das kommt insbesondere kleinen Unternehmen zugute. Dabei sind die formalen Voraussetzungen zu beachten, über die das zuständige Jugendamt Auskünfte erteilt.

Schritt 6: Förderung beantragen

Die Förderung beantragt entweder das Unternehmen selbst oder der Träger der Kinderbetreuungseinrichtung (= Partner), mit dem der Betrieb kooperiert. Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung. Sie sollte rund vier bis sechs Wochen vor der Einführung der Maßnahmen stattfinden.