Moderne Technologien dringen immer mehr in den HR-Bereich ein. Knapp ein Drittel der Personalabteilungen setzt bereits auf digitale Systeme oder bereitet deren Einsatz vor. Im Gegensatz zu den HR-Verantwortlichen sehen die Arbeitnehmervertreter den Einsatz von HR-Technologien mit künstlicher Intelligenz kritischer. Dies lässt die Studie „Zwischen Angst und Aufbruch – Moderne Technologien und KI im HR-Management“ erkennen.

Studie zu modernen Technologien und KI im HR-Bereich

Für die gemeinsame Studie des Ethikbeirats HR Tech und des Bundesverbands der Personalmanager (BPM) haben sich knapp 700 Arbeitnehmervertreter zu modernen Technologien und künstlicher Intelligenz im HR-Management geäußert. Die Ansicht dieser Gruppe unterscheidet sich deutlich von jener der HR-Verantwortlichen.

Laut den Studienergebnissen sind die Mitglieder des Betriebsrats in den Anschaffungsprozess neuer Technologien häufig nicht eingebunden. Sie wissen oftmals nichts davon, dass solche IT-Programme bereits gekauft wurden und getestet werden. Aus Sicht der HR-Verantwortlichen ist es dennoch ratsam, das Gespräch mit den Betriebsratsmitgliedern zu suchen und sie in die Prozesse einzubinden, um eine höhere Akzeptanz zu erreichen und die Entscheidung auf eine breitere Basis zu stellen.

Betriebsräte mahnen zur Vorsicht

Was den Einsatz von Software betrifft, deren Algorithmen auf künstlicher Intelligenz beruhen, mahnen Betriebsräte zur Vorsicht. So sprechen sich 86 Prozent der Befragten für verbindliche Rechtsvorschriften aus, wenn es um den Umgang mit KI-Software geht. 80 Prozent sind der Ansicht, dass Richtlinien erforderlich sind, die die Anwendung KI-basierter Anwendungen im Personalwesen rechtsverbindlich regeln. Im Idealfall ist dies eine Betriebsvereinbarung.

Richtlinien zu KI

Personaler schätzen den Einsatz von künstlicher Intelligenz insbesondere, um Stellenanzeigen zu optimieren, Lebensläufe zu analysieren (CV Parsing) und Chatbots zu integrieren. Gleichzeitig befürworten sie sichere Abläufe. Die Mehrheit der Personaler spricht sich deshalb für verbindliche Richtlinien im Umgang mit HR-Technologien aus, wenngleich dies nicht unbedingt gesetzliche Vorschriften sein müssen. Hierbei stoßen auch Empfehlungen von Fachkommissionen auf Akzeptanz. Aktuell bieten sich diese Richtlinien an:

Als wichtiger Grundstein für unternehmenseigene Richtlinien gelten aus Sicht der Personaler die Richtlinien des Ethikbeirats HR Tech. Den Arbeitnehmervertretern sind diese Richtlinien kaum ein Begriff. Nur 22 Prozent hatten davon schon einmal gehört. Bekannt sind diese Empfehlungen lediglich vier Prozent der Befragten. Das Weißbuch der Kommission (43 Prozent) und die KI-Strategie der Bundesregierung (46 Prozent) sind den Betriebsräten eher geläufig. Einen höheren Bekanntheitsgrad haben die ver.di-Leitlinien zur KI.

Ruf nach verbindlichen Regelungen

Nur vier Prozent der Unternehmen, deren Betriebsräte in die Studie involviert waren, haben einen eigenen HR-IT-Beauftragten, der sich darum kümmert, dass die KI-gestützte Software rechtskonform eingesetzt wird. In 44 Prozent der Betriebe übernimmt der Datenschutzbeauftragte diese Kontrollaufgabe. Andernorts, nämlich in 38 Prozent der Betriebe, fehlt eine Kontrollinstanz. Die Arbeitnehmervertreter sind mit dieser Situation nicht zufrieden und fordern daher verbindliche Regelungen.