Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Stelleninserate genderneutral zu formulieren, um dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen (§ 1 AGG). Seit Jahresbeginn 2019 ist es möglich, das Geschlecht „divers“ oder „inter“ im Personenstandsregister vermerken zu lassen. Demnach müssen Unternehmen die Intersexualität auch bei Stelleninseraten berücksichtigen. Andernfalls drohen Probleme aufgrund des Bewerberschutzes und der Diskriminierung des Geschlechts und damit unangenehme Schadenersatzzahlungen.

1. Intersexualität berücksichtigen

Die Vorgehensweise, im Jobtitel einer Stellenanzeige den Zusatz „m/w/d“ oder „m/w/i“ zu nutzen, ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz zulässig. Mit dieser Alternative bezeichnet das Unternehmen alle Geschlechter (männlich, weiblich, divers/inter). Einen Stellentitel im generischen Maskulinum zu verwenden und alle Geschlechter mit den entsprechenden Abkürzungen in Klammer zu benennen, ist daher zwar rechtlich gedeckt, wirkt aber nicht besonders ansprechend.

2. Geschlechtsneutralen Jobtitel wählen

Es gibt eine Option, die bei den Zielgruppen mitunter besser ankommt: ein Jobtitel, der keinem Geschlecht zuordenbar ist. Der Stellentitel sollte geschlechtsneutral formuliert sein, um alle Geschlechter anzusprechen.

Im Idealfall wählen Unternehmen eine neutrale Jobbezeichnung wie:

  • Projektleitung
  • Teamleitung
  • Assistenz der Geschäftsführung
  • Pflegefachkraft
  • Reinigungskraft
  • Sicherheitskraft
  • Abteilungsleitung
  • Administration
  • Servicekraft an der Bar
  • Kaufleute
  • Küchenhilfe

Bei einigen Berufsbezeichnungen bietet sich die Pluralform an, die im Gegensatz zum Singular genderneutral ist: zum Beispiel Bürokaufleute. Arbeitgeber, die neutrale Jobtitel wählen, die alle Geschlechter gleichermaßen erfassen, gehen auf Nummer sicher.

3. Formulierungen wählen, die das dritte Geschlecht einbeziehen

Statt Schreibweisen wie „Bewerber und Bewerberinnen“, die männliche und weibliche Personen ansprechen, sollten Unternehmen Schreibweisen wählen, die auch das dritte Geschlecht einbeziehen. Dabei stehen Varianten mit Genderstern, Schrägstrich und Doppelpunkt zur Auswahl:

  • Bewerber*innen
  • Bewerber/innen
  • Bewerber:innen

Diese Schreibweisen sprechen alle Geschlechter gleichermaßen an. Im Idealfall halten Unternehmen jene Sätze, in denen diese Formulierungen vorkommen, eher kurz, um die Lesbarkeit nicht zu beeinträchtigen.

4. Neutrale Schreibweise nutzen

Generell sind Unternehmen gut beraten, eine allgemeine, neutrale Schreibweise zu nutzen und daher unabhängig vom Geschlecht zu formulieren: zum Beispiel Arbeitskräfte (statt Mitarbeiter) oder Auszubildende/Azubis statt Auszubildender.

5. Personen direkt ansprechen

Auch die direkte Ansprache mit „Sie“ ist gendergerecht und damit eine sinnvolle Alternative zu Bezeichnungen wie Bewerber:

Beispiel: „Sie bringen Fremdsprachenkenntnisse mit?“ statt „Bewerber sollten Fremdsprachenkenntnisse mitbringen.“

Wenn Unternehmen locker auftreten und eine familiäre Atmosphäre vermitteln möchten, können sie stattdessen die „Du“-Form wählen.

6. Keine geschlechtsspezifischen Pronomen verwenden

Die geschlechtsspezifischen Pronomen „er“ und „sie“ sind jedenfalls zu vermeiden. Als gendergerechter Ersatz empfiehlt sich hier die Ansprache mit „Sie“ (Höflichkeitsform), „Du“ oder „Ihr“.

7. Ausdrücklicher Hinweis

Unternehmen können in Stellenanzeigen ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Geschlecht keine Rolle spielt oder dass sie mit dem Inserat Personen jeglichen Geschlechts erreichen möchten. Damit geben sie ein klares Statement ab.

8. Gender Codes beachten

Im Idealfall nutzen Unternehmen Schlagwörter, die alle Geschlechter ansprechen. Bestimmte Schlüsselwörter kommen nämlich bei Frauen als sogenannte Gender Codes weniger gut an: analytisch, zielstrebig, willensstark, leistungsorientiert, entschlossen und risikofreudig.

Positiv besetzt sind hingegen die Begriffe verantwortungsbewusst, loyal, teamorientiert, kommunikationsfreudig und kontaktfreudig.

Mit dem von der Technischen Universität München entwickelten FührMINT Gender Decoder können Unternehmen herausfinden, ob ihre Stellenanzeigen gender-fair formuliert sind, also ein ausgewogenes Verhältnis an agentischen (typisch männlichen) und kommunalen (typisch weiblichen) Wörtern aufweisen.

9. Bewerbungsvorgang lückenlos dokumentieren

Unternehmen sind gut beraten, auch in den Ablehnungsschreiben eine genderneutrale Sprache zu wählen. Sie sollten den Bewerbungsvorgang lückenlos dokumentieren und im Vorfeld objektive Auswahlkriterien festlegen. Im Idealfall bewahren sie die Unterlagen mindestens drei Monate auf, falls es zu Beanstandungen kommt.

Diese Punkte sind wichtig, um Stellenanzeigen genderneutral zu verfassen, alle Geschlechter gleichermaßen anzusprechen und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen.