Ursprünglich sollte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits zum 1. Januar 2022 eingeführt werden. Nach einer ersten Terminverschiebung auf den 1. Juli 2022 kommt es nun zu einer weiteren Verzögerung. So verlängert sich die Einführungsphase für die eAU bis zum 31. Dezember 2022. Damit gewinnen die Arbeitgeber einige Monate Zeit, um die notwendigen Anpassungen in der Betriebsorganisation vorzunehmen. Die eigentlichen Gründe für die Verzögerungen sind laut Angaben des Arbeits- und Sozialministeriums in den Herausforderungen durch die Corona-Pandemie zu finden. Somit haben auch die Ärzte mehr Zeit, die technischen Voraussetzungen für die elektronische Datenermittlung an die Krankenkassen zu schaffen.

Das BMAS geht davon aus, dass das verpflichtende eAU-Verfahren zum 1. Januar 2023 einwandfrei starten kann.

Elektronische AU statt gelber Papierzettel

Mit Einführung der eAU müssen Mitarbeiter im Krankheitsfall die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform nicht mehr dem Arbeitgeber vorlegen oder per Post zusenden. Stattdessen rufen die Arbeitgeber die Daten zur Krankschreibung zukünftig über die Krankenkassen elektronisch ab. Dies soll beide Seiten entlasten und Streitfragen darüber, ob der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorgelegt hat, verhindern.

Wie funktioniert das eAU-System?

Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt den jetzigen gelben Papierzettel.

Arzt übermittelt Daten elektronisch an Krankenkasse

Zuerst diagnostiziert ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit des erkrankten Mitarbeiters und gibt die erforderlichen Daten, die bisher auf dem gelben Papierzettel ausgeführt waren, digital an die Krankenkasse weiter. Grundsätzlich müssen alle Vertragsärzte, die bereits jetzt die technischen Voraussetzungen mitbringen, die Daten elektronisch übermitteln. Bis zum 31. Dezember 2022 erhalten die Arbeitnehmer weiterhin die Papierbescheinigung zur Vorlage an den Arbeitgeber.

Mitarbeiter informiert Arbeitgeber über Arbeitsunfähigkeit

Im zweiten Schritt informiert der erkrankte Mitarbeiter seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitgeber greift auf elektronische AU-Daten zu

Das Unternehmen ruft sodann die dazugehörigen Daten zur Krankschreibung bei der Krankenkasse elektronisch ab, nämlich:

  • Name des Mitarbeiters
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat
  • Information, ob Erst- oder Folgemeldung vorliegt
  • Informationen dazu, ob es Indizien dafür gibt, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall, Unfall oder auf die Folgen eines Arbeitsunfalls zurückzuführen ist

Arbeitgeber, die schon die technischen Voraussetzungen dafür haben, können die Daten bereits jetzt digital abrufen.

Mitarbeiter müssen Arbeitsunfähigkeit weiterhin melden

Mitarbeiter müssen zukünftig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen. Allerdings sind sie weiterhin dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren und sie per ärztlichem Attest bescheinigen zu lassen.

Für den eigenen Gebrauch bekommen Mitarbeiter aber auch in Zukunft eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, die sie im Streitfall als gesetzliches Beweismittel nutzen können, um die Arbeitsunfähigkeit gerichtlich nachzuweisen. Diese Papierbescheinigung soll so lange bestehen bleiben, bis es ein geeignetes elektronisches Pendant gibt, dem ein vergleichbar hoher Beweiswert zukommt.

Anwendungsbereich

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt auch bei Minijobs. Demnach müssen Arbeitgeber bei Minijobbern, die sich krankmelden, die Daten zukünftig elektronisch abrufen. Deshalb ist es ratsam, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter schon bei der Einstellung nach der Krankenkasse zu fragen.