Ab 1. September 2022 sollen Arbeitskräfte in der Pflege mehr verdienen. Das ergibt sich aus den Empfehlungen der Pflegekommission im Februar 2022 zu den Pflegemindestlöhnen. Derzeit würden die Lohnsteigerungen rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer in der Pflege betreffen. Auch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird im Herbst 2022 angehoben.

Stufenweise Erhöhung der Pflegemindestlöhne

Die Empfehlung der Pflegekommission sieht ab September 2022 eine Erhöhung der Pflegemindestlöhne in drei Stufen vor, wobei zwischen Pflegehilfskräften, qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften zu unterscheiden ist. Schon einige Monate zuvor, nämlich am 1. April 2022, steigen die Löhne laut Pflegemindestlohn-Verordnung an:

Pflegehilfskräfte

Für Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte ohne Ausbildung) sehen die Steigerungen wie folgt aus:

  • ab 1. April 2022: 12,55 Euro (davor 12 Euro)
  • ab 1. September 2022: 13,70 Euro
  • ab 1. Mai 2023: 13,90 Euro
  • ab 1. Dezember 2023: 14,15 Euro

Qualifizierte Pflegehilfskräfte

Für Pflegekräfte, die eine ein- oder zweijährige Ausbildung absolviert haben, sind diese Pflegemindestlöhne zu beachten:

  • ab 1. April 2022: 13,20 Euro (davor 12,50 Euro)
  • ab 1. September 2022: 14,60 Euro
  • ab 1. Mai 2023: 14,90 Euro
  • ab 1. Dezember 2023: 15,25 Euro

Pflegefachkräfte

Ausgebildete Pflegefachkräfte dürfen sich auf diese Pflegemindestlöhne einstellen:

  • ab 1. April 2022: 15,40 Euro (davor 15 Euro)
  • ab 1. September 2022: 17,10 Euro
  • ab 1. Mai 2023: 17,65 Euro
  • ab 1. Dezember 2023: 18,25 Euro

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, auf der Basis dieser Empfehlungen die Pflegemindestlöhne per Verordnung festzulegen und damit allgemein verbindlich zu machen.

Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage in der Altenpflege

Dasselbe gilt für den vorgesehenen Anspruch auf Mehrurlaub, den die Pflegekommission zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch vorsieht. Demnach sollen Arbeitskräfte in der Altenpflege bei einer Fünf-Tage-Woche sieben zusätzliche Urlaubstage im Jahr 2022 sowie jeweils neun zusätzliche Urlaubstage für 2023 und 2024 erhalten.

Neuer allgemeiner Mindestlohn ab Oktober 2022: 12 Euro

Nicht nur die Pflegemindestlöhne sollen steigen. Auch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird angehoben. Er beträgt ab 1. Oktober 2022 12 Euro (derzeit 9,82 Euro). Dieser allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt auch in der Pflege, soweit die speziellen Pflegemindestlöhne nicht anwendbar sind. Das betrifft beispielsweise die Pflege in Privathaushalten.

Die Arbeitgeber sind an die Pflegemindestlöhne und den allgemeinen Mindestlohn gebunden. Demnach dürfen sie nicht weniger, aber sehr wohl mehr an ihre Mitarbeiter zahlen. Aus Arbeits- und Tarifverträgen können sich höhere Ansprüche ergeben.