Ob Schrägstrich, Sternchen oder „y“ – beinahe jede Stellenanzeige enthält gendergerechte Formulierungen. Kein Wunder, eine Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kommt Arbeitgeber teuer zu stehen. Eine geschlechtersensible Sprache gehört mittlerweile zum Grundgerüst eines Jobinserats. Doch wie sollten Unternehmen gendern, um den Geschmack der Zielgruppe zu treffen?

Forschungsprojekt der Hochschule Darmstadt

Studierende der Hochschule Darmstadt analysierten in einem Forschungsprojekt, wie Nachwuchskräfte gendergerechte Formulierungen in Stellenanzeigen wahrnehmen und welche dieser Schreibweisen sie besonders attraktiv finden. Dabei wählten die befragten Talente im Rahmen eines speziellen, indirekten statistischen Verfahrens aus jeweils zwei verschiedenen Stelleninseraten jene Version aus, die ihnen eher gefiel. Diese Untersuchung bediente sich der „Tinder“-Methode, um herauszufinden, welche Stellenanzeige besser ankommt. Dabei standen diese Formulierungen auf dem Prüfstand:

  • generisches Maskulinum (grammatikalisch männliche Bezeichnung als allgemeingültiger Oberbegriff für alle, z. B. Bürofachkraft statt Bürokauffrau)
  • „y“ anfügen
  • Schrägstrich verwenden
  • Gendersternchen „*“
  • männliche und weibliche Form ausdrücklich benennen

Darüber hinaus untersuchten die Forschenden die Rolle der folgenden Kriterien:

  • ausschreibendes Unternehmen
  • Stellenbeschreibung
  • Benefits
  • Diversity Disclaimer

Dafür wurden insgesamt 130 Interviews mit jungen Erwachsenen geführt und die Ergebnisse von knapp 1.000 Paarvergleichen von Stellenanzeigen ausgewertet.

Gendern: lieber klassisch als modern

Die Nachwuchstalente sprechen sich deutlich für das Gendern in der klassischen Variante aus. Sie bevorzugen einen gendergerechten Jobtitel in der Stellenanzeige in der bewährten Variante „Psychologe (m/w/d)“. Diese klassische Methode des Genderns genießt eindeutig den Vorrang vor dem Genderstern „Psycholog*in“, der jedoch positiv wirkt. Das Gendersternchen wird ähnlich angenommen wie die ausdrückliche Benennung des männlichen und weiblichen Geschlechts: „Psychologe“ und „Psychologin“.

Moderne Gender-Variante mit „y“

Einen negativen Beigeschmack hinterlässt hingegen die neue moderne Schreibweise mit angefügtem „y“: „Psychology“. Auch die Verwendung des generischen Maskulinums wertet die Stellenanzeige aus Sicht der jungen Erwachsenen ab.

Die Gender-Variante mit „y“ geht auf den Österreicher Hermes Phettberg zurück, der sie bereits vor 30 Jahren in Magazinartikeln verwendete. Sie setzt alle Personen- und Berufsbezeichnungen ins Neutrum (zum Beispiel Arzty, Kellny und Psychology) und bevorzugt damit kein Geschlecht.

Diversity Disclaimer

Ein gendergerechter Jobtitel ist nicht das alleinige Kriterium, auf das Nachwuchstalente achten. Mit einem Diversity Disclaimer können Unternehmen bei der jungen Generation zusätzlich punkten. Dies gilt dann, wenn der potenzielle Arbeitgeber die Themenbereiche „Persönlichkeitsentfaltung“ und „Equal Pay“ in der Stellenanzeige gezielt erwähnt. Die explizite Erwähnung der Eingliederung von behinderten Menschen wirkt sich auf die Gesamtwahrnehmung der Anzeige hingegen negativ aus. Einen positiven Effekt erzielen Unternehmen unterdessen, wenn sie Benefits im Stelleninserat erwähnen.

Insgesamt sind potenzielle Arbeitgeber gut beraten, wenn sie in den Stellenanzeigen mit der klassischen Schreibweise „m/w/d“ gendern und mit einem Diversity Disclaimer die Unternehmenswerte klar kommunizieren.