Kann der Arbeitgeber während einer Krankschreibung kündigen?

Viele Arbeitnehmer denken, eine Krankschreibung vom Arzt würde eine Kündigung durch den Arbeitgeber für diese Zeit ausschließen. Doch falsch gedacht!

Laut deutschem Arbeitsrecht kann eine Kündigung nämlich auch während der Krankschreibung wirksam sein – das ist allerdings abhängig von den Voraussetzungen. Welche das sind, was für Rechte Sie als Arbeitnehmer haben und ab wann es sinnvoll ist, einen Anwalt einzuschalten, wurde in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Ist eine Kündigung während der Krankschreibung rechtmäßig?

Der Kündigungsschutz in Deutschland greift tatsächlich in speziellen Situationen. Man spricht hier auch vom Sonderkündigungsschutz. Dieser gilt zum Beispiel bei Schwangerschaften, bei Eltern in Elternzeit oder im Falle einer Schwerbehinderung.

Doch egal wie schwer die Erkrankung sein sollte – der Sonderkündigungsschutz greift nicht im Falle einer Krankheit.

Es ist daher sinnlos, sich krankschreiben zu lassen, um einer Kündigung zu entgehen.

Zusammengefasst reichen also folgende Gründe aus, um eine Kündigung während einer Krankschreibung zu rechtfertigen:

  1. Langzeiterkrankungen, die viele Krankheitstage verursachen.
  2. Eine Minderung der Leistungsfähigkeit, die durch eine Krankheit bedingt ist.
  3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.
  4. Kurzerkrankungen, die sich häufen.

Gut zu wissen: Viele der krankheitsbedingten Kündigungen resultieren aus kurzfristigen Erkrankungen, die sich häufen. Denn das nimmt auf Dauer auch negativen Einfluss auf die Arbeitsleistung des Angestellten.

Das Kündigungsschutzgesetz

Da also eine „Kündigungssperre“ bei Krankheit und ärztlichem Attest nicht vorherrscht, gibt es dennoch das sogenannte Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieses gewährt Arbeitnehmern zumindest einen allgemeinen Kündigungsschutz, der Kündigungen zum Teil unwirksam machen kann. Voraussetzungen hierfür sind:

  1. Die Größe des Betriebes:
    Der Arbeitgeber muss mehr als 10 Angestellte in Vollzeit beschäftigen. Ausschlaggebend ist hierbei auch, dass die gesetzliche Probezeit abgelaufen ist.
  2. Wie lange Sie bereits im Betrieb angestellt sind:
    Laut KSchG muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestehen.

Sind diese Gegebenheiten nachweisbar, können Sie als Arbeitnehmer sogar auf eine Abfindung nach der Kündigung hoffen.

Ausnahmen, in denen der Kündigungsschutz nicht gilt:

Es gibt ein paar Bedingungen, die als Grundvoraussetzung für die Gültigkeit einer Kündigung gelten. Ist dies nicht der Fall, sind Arbeitnehmer durch den Kündigungsschutz gegen unrechtmäßige Kündigungen abgesichert.

Mit folgenden Faktoren steht oder fällt die Rechtmäßigkeit einer Kündigung:

1. Verhaltensbedingte Kündigung

Hat der Arbeitnehmer steuerbares Verhalten wie Alkohol- und Drogenkonsum, Diebstahl, Mobbing oder Arbeitsverweigerung an den Tag gelegt, kann das unter gewissen Voraussetzungen ein Kündigungsgrund sein.

2. Betriebsbedingte Kündigung

Es gibt auch gewisse betriebliche Umstände, die den Arbeitgeber aufgrund von Unwägbarkeiten und Erfordernissen zu einer Kündigung veranlassen.

Beispiele hierfür sind Schließungen oder Auslagerungen von Abteilungen oder Betriebsschließungen.

3. Personenbedingte Kündigung

Weist der Arbeitnehmer gewisse Eigenschaften oder Merkmale auf, die zu einer Leistungsminderung führen, kann auch das einen Kündigungsgrund darstellen.

Übrigens gehört eine krankheitsbedingte Kündigung mit in diese Kategorie. So spricht man im Falle einer Krankheit als Kündigungsgrund von einer krankheitsbedingten Kündigung.

Welche Rechte haben Sie im Fall einer Kündigung wegen Krankheit?

Ist es tatsächlich dazu gekommen, dass Sie während einer Krankschreibung die Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten, können Sie noch ein paar Schritte einleiten.

So haben Sie die Möglichkeit, im Zeitraum von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das leitet die gerichtliche Prüfung der Kündigung ein.

Hat der Arbeitgeber beispielsweise gesetzliche Vorgaben nicht bedacht oder es sind sonstige Fehler bezüglich der Kündigung nachzuweisen, könnte die Kündigung ungültig sein.

Achtung: Ist die dreiwöchige Frist abgelaufen, gilt die Kündigung in jedem Fall als wirksam!

Wann ein Anwalt helfen kann

In manchen Fällen kann das Zuhilfe ziehen eines Rechtsanwaltes ratsam sein.

Das Team von rightmart kann Ihnen dabei helfen, die Wirksamkeit der Kündigung noch einmal detailliert zu überprüfen und so eventuelle Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen aufdecken.

Natürlich wird Ihr Anwalt Sie dann auch zu den möglichen Optionen und Erfolgschancen im Kampf gegen die Kündigung beraten.

Es kann sich auch lohnen, wenn Ihr Anwalt mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung verhandelt.