Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich der deutsche Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig sollen auch Änderungen bei den Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs in Kraft treten. Das entsprechende Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28. Juni 2022 wurde bereits beschlossen und verkündet.

Neue Verdienstgrenze für Minijob

Parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns am 1. Oktober 2022 wird die maximale Verdiensthöhe für Minijobber von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben.

Formel für dynamische Geringfügigkeitsgrenze

Künftig gilt eine dynamische Geringfügigkeitsgrenze, die auf einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnvoraussetzungen basiert und sich nach dieser Formel berechnet:

Mindestlohn x 130 : 3 = 12 Euro x 130 : 3 = 520 Euro

(= Mindestlohn x 10 Wochenstunden x 13 Wochen : 3 Monate)

Bis zu einem monatlichen Grenzwert von 520 Euro dürfen Mitarbeiter bei einer geringfügigen Beschäftigung ab Oktober 2022 durchschnittlich verdienen.

Der Arbeitgeber muss wie bisher vorgehen, um eine geringfügige Beschäftigung festzustellen. Dafür hat der Arbeitgeber bei Beginn der Beschäftigung alle zu erwartenden laufenden und einmalig gezahlten Arbeitsentgelte im Zuge einer Vorausschau für den Zeitraum von maximal zwölf Monaten festzuhalten und durch die Zahl der Beschäftigungsmonate des Beurteilungszeitraums von höchstens zwölf Monaten zu teilen. Das so ermittelte monatliche Entgelt darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen.

Neue Höchstgrenze für Midijob

Auch die Höchstgrenze für Midijobs (Beschäftigung im Übergangsbereich) steigt zum 1. Oktober 2022. Demnach dürfen Midijobber statt derzeit 1.300 Euro bis zu 1.600 Euro pro Monat verdienen. Die Untergrenze liegt bei 520,01 Euro. Nicht nur die Höchstgrenze, sondern auch die Formel zur Ermittlung der Sozialbeträge wird angepasst. Hinzu kommt eine neue Formel zur Berechnung der Arbeitnehmeranteile. Demnach müssen Midijobber künftig weniger Sozialbeiträge zahlen als bisher. Der zu entrichtende Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung steigt etappenweise mit der Höhe des Einkommens. Bei einem Einkommen von 1.600 Euro sind die vollen Beitragssätze von 20 Prozent vom Arbeitnehmer zu entrichten. Arbeitgeber müssen künftig höhere Beiträge an die Sozialkassen abführen.

Arbeitnehmer, die am 30. September 2022 als Midijobber mit einem durchschnittlichen Entgelt bis 520 Euro im Monat arbeiten, genießen einen Bestandsschutz. Für sie bleiben bis längstens 31. Dezember 2023 die bisherigen Bedingungen für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gültig. Auf Antrag kann eine Befreiung von der Versicherungspflicht erreicht werden. Für die Rentenversicherung betrifft dies nur Midijobber, die in Privathaushalten beschäftigt sind.