Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Dies funktioniert auch durch das Absenken der Raumtemperatur am Arbeitsplatz. Seit 1. September 2022 dürfen öffentliche Einrichtungen und deren Büros nur mehr bis höchstens 19 Grad Celsius beheizt werden. Diese Maßnahme ist laut Energiesparverordnung zunächst befristet in der diesjährigen Heizsaison bis 28. Februar 2023 einzuhalten.

Temperaturen absenken in privaten Unternehmen

Nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch Unternehmen der Privatwirtschaft können durch das Absenken der Raumtemperatur in ihren Räumlichkeiten zum Energiesparen beitragen.

Die einzuhaltenden Mindesttemperaturen an den Arbeitsstätten wurden ebenfalls gesenkt. Laut Energiesparverordnung dürfen private Unternehmen die in der Arbeitsstättenverordnung geregelten Mindesttemperaturen übergangsweise um ein Grad Celsius absenken. Die hier angegebenen Grenzwerte unterscheiden sich je nach Schwere der körperlichen Betätigung.

Neue Mindesttemperaturen bei leichten und mittelschweren körperlichen Tätigkeiten

In Arbeitsräumen müssen Arbeitgeber demnach diese Mindestwerte einhalten:

  • Leichte körperliche Tätigkeit, überwiegend im Sitzen: 19 Grad Celsius
  • Leichte körperliche Tätigkeit, hauptsächlich stehend oder gehend: 18 Grad Celsius
  • Mittelschwere Tätigkeit, überwiegend im Sitzen: 18 Grad Celsius
  • Mittelschwere Tätigkeit, vorwiegend stehend oder gehend: 16 Grad Celsius

Wie definieren sich leichte, mittelschwere und schwere körperliche Tätigkeiten?

Welche Tätigkeiten als leicht, mittelschwer oder schwer einzustufen sind, richtet sich danach, welche Körperhaltung der Mitarbeiter bei dieser Beschäftigung überwiegend einnimmt und welche Bewegungen er dabei vorrangig ausführt:

  • Leichte körperliche Tätigkeit: ruhige Sitz- oder Stehhaltung inklusive gelegentlichem Gehen (Hand und Arme werden leicht bewegt)
  • Mittelschwere körperliche Tätigkeit: mittelschwere Bewegungen mit Armen oder Beinen sitzend, gehend oder stehend
  • Schwere körperliche Arbeit: schwere Tätigkeiten im Gehen oder Stehen mit Belastung für Hände, Arme, Beine oder Rumpf

Die oben genannten, neuen Mindestwerte für die Lufttemperatur bei leichten und mittelschweren Beschäftigungen ergeben sich aus den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) in Verbindung mit der Erlaubnis, die Raumtemperatur um ein Grad Celsius zu senken.

Keine Änderungen gibt es hingegen bei schweren körperlichen Tätigkeiten. Hier bleibt die in den ASR festgelegte Mindesttemperatur unverändert bei 12 Grad Celsius.

Pausenräume, Sanitärbereiche & Co.

Auch die entsprechenden Mindestwerte für die Temperatur in Pausenräumen, Bereitschaftszimmern, Liegeräumen, Sanitärbereichen, Kantinenräumlichkeiten und Erste-Hilfe-Räumen gelten wie gehabt. Hier ist nach wie vor eine Mindesttemperatur von 21 Grad Celsius einzuhalten.

Verpflichtung für öffentliche Arbeitgeber

Privaten Arbeitgebern steht es frei, ob sie ihre Arbeitsräume bei leichten und mittelschweren körperlichen Beschäftigungen auf diese Mindesttemperatur absenken oder stattdessen weiterhin stärker beheizen. Aus der Energiesparverordnung ergibt sich für die Privatwirtschaft keine Verpflichtung, mit niedrigeren Temperaturen zu heizen. Anders ist die Situation bei öffentlichen Arbeitgebern. Hier sind die neu geregelten Mindesttemperaturen als Höchsttemperaturen zu verstehen.

Hohe Energiesparbereitschaft bei Mitarbeitern

Viele Mitarbeiter dürften dazu bereit sein, beim Energiesparen mitzumachen. Laut einer Umfrage haben 64 Prozent der Arbeitnehmer vor, künftig einen bewussteren Umgang mit dem Verbrauch von Strom und Wärme im Büro zu pflegen. Dafür liefert eine Befragung von Stellenanzeigen.de und der Königsteiner Gruppe Anhaltspunkte. Dabei wurden insgesamt 1.025 Mitarbeiter befragt.