Seit 1. Januar 2023 liegt die Höchstgrenze für Midijobs bei 2.000 Euro. Zuletzt war sie im Oktober 2022 auf 1.600 Euro gestiegen. Um Geringverdiener zu entlasten, wurde die Obergrenze zum Jahresbeginn erneut angehoben. Gleichzeitig ändert sich auch der Faktor F, der für die Formel zur Berechnung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge im Übergangsbereich relevant ist.

Was ist ein Midijob?

Als Midijobs gelten Arbeitsverhältnisse mit monatlichen Bruttolöhnen zwischen 520,1 Euro und 2.000 Euro. Bis zu dieser Einkommensgrenze zahlen Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge. Ein Midijob ist zwar sozialversicherungspflichtig, zieht aber im Vergleich zu regulären Beschäftigungsverhältnissen stark reduzierte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach sich.

Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge

An der Untergrenze des Übergangsbereichs beträgt der Arbeitnehmerbeitrag null, bevor er gleitend bis zur Obergrenze auf den herkömmlichen Arbeitnehmeranteil ansteigt.

Faktor F als Variable

Die tatsächlichen Beitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden über komplizierte Formeln berechnet. Dabei kommen Midijob-Rechner zum Einsatz. Als wesentliche Variable gilt der Faktor F, der sich nach der Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags richtet. Der Faktor F beträgt seit 1. Januar 2023 0,6922. Er hat sich zuletzt wie folgt entwickelt:

Zeitraum Faktor F
1. Januar 2022 bis 30. September 2022 0,7509
1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 0,7009
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 0,6922

Der Faktor F wird berechnet, indem der Wert 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Jahres dividiert wird, in welchem der Entgeltanspruch entstanden ist. Für einen Entgeltabrechnungszeitraum im Jahr 2023 setzt sich die Ermittlung des Faktors F so zusammen:

Formel für Faktor F = 28 / Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz

Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung 14,6 Prozent
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung 1,6 Prozent (davor 1,3 Prozent)
Rentenversicherung 18,6 Prozent
Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent (davor 2,4 Prozent)
Pflegeversicherung 3,05 Prozent
Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 40,45 Prozent (davor 39,95 Prozent)

Faktor F für 2023: 28 Prozent / 40,45 Prozent = 0,6922

Berechnungsformeln

Die Arbeitnehmerbeiträge berechnen sich nunmehr anhand eines gesonderten Gleitzonenentgelts für Arbeitnehmer, das niedriger ausfällt als das allgemeine Gleitzonenentgelt.

  • Formel Gleitzonenentgelt Arbeitnehmer:
    Gleitzonenentgelt AN = (2.000/(2.000-520) × (Monatsbrutto − 520)
  • Formel für allgemeines Gleitzonenentgelt, auf dessen Grundlage der Gesamtbeitrag ermittelt wird:
    Gleitzonenentgelt = F x 520 + ((2.000/(2.000−520)) − (520/(2.000-520))× F) × (Monatsbrutto − 520)
  • Formeln für SV-Beiträge
    Arbeitnehmerbeitrag = Arbeitnehmer-Gleitzonenentgelt x Beitragssatz Arbeitnehmer
    SV-Gesamtbeitrag = Allgemeines Gleitzonenentgelt x Gesamtbeitragssatz
    Arbeitgeberbeitrag = Gesamtbeitrag – Arbeitnehmerbeitrag

Beispielrechnung mit einem Bruttomonatsentgelt von 1.000 Euro

Gleitzonenentgelt Arbeitnehmer: 648,45 Euro

Allgemeines Gleitzonenentgelt: 891,85 Euro

Krankenversicherung:

Arbeitnehmeranteil: 648,65 Euro x 7,3 Prozent = 47,35 Euro

Gesamtbeitrag: 891,85 Euro x 7,3 Prozent x 2 = 130,22 Euro

Arbeitgeberanteil: 130,22 Euro – 47,35 Euro = 82,87 Euro

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die anderen Versicherungszweige (Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind separat zu ermitteln. Ohne die spezielle Beitragsberechnung im Übergangsbereich würden Midijobber deutlich höhere Beiträge zahlen. Die Arbeitgeberbelastung ist demgegenüber höher als im Normalfall.