Ein Aufhebungsvertrag kann im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Alternative zur Kündigung sein. Dabei ist der Aufhebungsvertrag niemals einseitig gültig. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen dem Vertrag zustimmen. Wir erklären, in welchen Fällen ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Kompromisslösung gegenüber der Kündigung ist und welche Vor- und Nachteile er für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereithält.

Der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung

Die Gründe, aus denen ein Arbeitnehmer ein Unternehmen verlässt bzw. aus denen ein Arbeitsverhältnis beendet wird, können sehr unterschiedlich sein. In den meisten Fällen überreichen zu diesem Zweck jedoch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Kündigung. Der Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen für beide Parteien sinnvoll sein kann. Dabei profitiert der Arbeitnehmer in der Regel vor allem von einem Aufhebungsvertrag, wenn er bereits eine neue Stelle in Aussicht hat. Andernfalls riskiert er vorübergehend das Recht auf Arbeitslosengeld. Zudem kann die Option, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, entfallen.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ein Aufhebungsvertrag vor allem dann eine gute Lösung, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schneller vonstattengehen soll, als dies mit einer Kündigung möglich wäre.

Im Rahmen eines Auflösungsvertrags kann eine Abfindung ausgehandelt werden. Diese wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt und kann unter anderem den Arbeitnehmer für etwaige Nachteile durch den Aufhebungsvertrag entschädigen.

Die Vor- und Nachteile bei einem Auflösungsvertrag

Mittels Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis unabhängig von den üblichen Fristen beendet werden. Dabei ist der Aufhebungsvertrag nicht immer und vor allem nicht immer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen die beste Lösung.

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Tatsächlich ist es in den meisten Fällen so, dass der Arbeitgeber eher von einem Aufhebungsvertrag profitiert. Für das Unternehmen entfallen mit dem Auflösungsvertrag die Kündigungsschutzregelungen für den Arbeitgeber. Daher können mit einem Auflösungsvertrag auch Arbeitsverhältnisse beendet werden, die aufgrund des Kündigungsschutzes gar nicht oder erst in ferner Zukunft beendet werden könnten – so beispielsweise die Kündigung von langjährigen Mitarbeitern, Mitarbeitern oder Arbeitnehmern, die Mitglied im Betriebsrat sind. Nicht einmal die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Im Rahmen des Auflösungsvertrags muss zudem kein Kündigungsgrund angegeben werden.

 

Vorteile auf einen Blick:

  • Kündigungsschutz und Kündigungsfristen entfallen
  • Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden
  • Keine Anhörung vor dem Betriebsrat ist notwendig

Bei all diesen Vorteilen für den Arbeitgeber darf ein wichtiger Punkt nicht vergessen werden. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Auflösungsvertrags ist immer: Der Arbeitnehmer muss sich mit dem Vertrag einverstanden erklären. Der Aufhebungsvertrag ist niemals einseitig gültig. Und natürlich wird der Arbeitnehmer etwaige Nachteile für sich selbst, wie den entfallenden Kündigungsschutz, nicht hinnehmen, ohne einen eigenen Vorteil daraus zu ziehen. In vielen Fällen wird daher eine Abfindung ausgehandelt, wenn der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag wünscht. In welcher Höhe sich die Abfindung bewegt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Besonders hoch kann eine Abfindung ausfallen, wenn im Aufhebungsvertrag eine Klausel zum Wettbewerbsverbot ausgehandelt werden soll und der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht für die Konkurrenz tätig werden darf.

Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer

Will ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis möglichst vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden – zum Beispiel, weil er eine neue Stelle antreten möchte oder ein Umzug ansteht – dann kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Lösung sein. Dabei sollte der Arbeitnehmer darauf achten, dass er im Rahmen des Aufhebungsvertrags ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhält und dies entsprechend vertraglich vereinbart wird. Wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlägt, sollte der Arbeitnehmer eine entsprechende Abfindung aushandeln.

  • Kündigungsfrist entfällt
  • Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann ausgehandelt und vertraglich festgelegt werden
  • Eine Abfindung kann ausgehandelt werden

Doch sollten gerade Arbeitnehmer die Nachteile bedenken, die sie mit einem Auflösungsvertrag in Kauf nehmen. So entfällt bei einer verkürzten Kündigungsfrist im Rahmen des Aufhebungsvertrag für zwölf Wochen der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zudem wird eine Abfindung meist mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Daher lohnt sich der Auflösungsvertrag vor allem für Arbeitnehmer, die eine entsprechend hohe Abfindung aushandeln können und / oder die schon eine neue Stelle in Aussicht bzw. im besten Fall bereits einen neuen Arbeitsvertrag von einem anderen Unternehmen vorliegen haben.

Chancen und Nachteile abwägen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Nutzen und Risiken eines Auflösungsvertrags individuell und passend zur Situation abwägen. Dabei müssen neben den genannten Punkten wie Kündigungsfristen und Abfindung auch Faktoren wie verbleibende Urlaubstage berücksichtigt werden. Letztendlich sollten beide Parteien mit einem guten Gefühl den Auflösungsvertrag unterschreiben können. Im Zweifelsfall sollte der Rat eines Experten eingeholt werden, der den Vertrag prüft.