ChatGPT kann den Arbeitsalltag in vielen Bereichen vereinfachen. Allerdings sind nicht nur die Chancen, sondern auch die rechtlichen Risiken zu beachten. Von der Weitergabe personenbezogener und unternehmenssensibler Daten bis zur Haftung wegen Falschinformationen gibt es verschiedene Rechtsaspekte zu berücksichtigen:

Personenbezogene Daten

Das Problem besteht darin, dass ChatGPT die erhaltenen Daten speichert und dieses Material nutzt, um spätere Fragen zu beantworten. Demnach ist es nicht auszuschließen, dass solche personenbezogenen Daten über ChatGPT bei anderen Anwendern landen und damit einen Verstoß gegen die DSGVO auslösen. Um dies zu verhindern, sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter anweisen, an ChatGPT keine sensiblen Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern weiterzugeben. Eine solche Datenfreigabe, für die es weder eine Einwilligung noch eine gesetzliche Erlaubnis gibt, kann laut DSGVO einen Schadenersatzanspruch der betroffenen Person und ein Bußgeld der Aufsichtsbehörde nach sich ziehen.

Auch der Mitarbeiter selbst würde einen Verstoß gegen die DSGVO begehen und zudem seine Sorgfaltspflichten als Arbeitnehmer verletzen. Damit riskiert er eine Abmahnung und bei mehrmaliger Verletzung sogar eine Kündigung.

Reine KI-basierte Entscheidungsfindung

Wenn HR-Mitarbeiter ChatGPT einsetzen, um Arbeitszeugnisse zu erstellen, Mitarbeiter abzumahnen oder über die Anstellung eines Bewerbers zu entscheiden, können sich ebenfalls datenschutzrechtliche Probleme auftun. Artikel 22 DSGVO schützt Personen davor, einer reinen KI-basierten Entscheidungsfindung zu unterliegen. Demnach müssen Unternehmen zwingend einen Mitarbeiter hinzuziehen, wenn es um das Verfassen von Arbeitszeugnissen und Abmahnungen sowie um die Abwicklung des Bewerbungsprozesses geht. Andernfalls riskieren sie einen Rechtsverstoß gegen Artikel 22 DSGVO.

Haftung wegen Falschinformationen

Das Produktionsunternehmen von ChatGPT haftet nicht dafür, dass die verfügbaren Informationen richtig sind. Das Haftungsrisiko trägt vielmehr das Unternehmen, das die Falschinformationen verbreitet. Rechtliche Probleme ergeben sich dann, wenn der Tatbestand der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllt ist. Darüber hinaus drohen Schadenersatzansprüche und eine Haftung nach dem Wettbewerbsrecht aufgrund der Rufschädigung gegenüber Mitbewerbern.

Unternehmen, die Textinhalte über ChatGPT erstellen lassen, sollten auf menschliche Kontrolle setzen. Im Idealfall überprüft ein Mitarbeiter, der mit dem Thema vertraut ist, den Textinhalt auf Richtigkeit.

Sensible Unternehmensdaten: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Unternehmen, die ChatGPT nutzen, gefährden den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Dieses KI-Tool verwendet die erhaltenen Daten auch dazu, sich weiterzuentwickeln. Es ist daher nicht auszuschließen, dass ChatGPT Daten, die dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterliegen, an andere Nutzer weitergibt. Arbeitgeber sollten daher ihre Mitarbeiter anweisen, solche sensible Unternehmensdaten nicht oder höchstens anonymisiert anzugeben.

Urheberrecht

Klar ist, dass das Unternehmen OpenAI, das ChatGPT betreibt, keine Urheberrechte an den Ergebnissen des KI-Tools hat. In diesem Fall fehlt eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers, die durch eine menschliche Leistung hervorgerufen wurde. Demnach können die Anwender von ChatGPT keine Urheberrechte von OpenAI verletzen.

Unklar ist die Frage, ob dritte Personen Urheberrechte an den Resultaten von ChatGPT haben. Die Nutzer beeinflussen mit ihren Angaben die Ergebnisse von ChatGPT. Der Dienst wiederum kann diese Informationen nutzen, um die Anwendungen zu verbessern. Auf diese Weise können andere Anwender diese Daten erhalten. Es ist bislang rechtlich nicht geklärt, ob die Anwender, die mit ihren Informationen das Ergebnis beeinflussen, als Urheber einzustufen sind.

Insgesamt gibt es für KI-Sprachmodelle wie ChatGPT (noch) keine abschließenden gesetzlichen Regelungen. Allerdings sollten Unternehmen im Umgang mit ChatGPT die genannten rechtlichen Fallstricke beachten und auch die zukünftige gesetzliche Entwicklung im Auge behalten. Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen die geplante EU-KI-Verordnung und die KI-Haftungsrichtlinie enthalten werden.