Die Aus- und Weiterbildungsförderung soll erweitert werden, um Fachkräfte für die Zukunft zu bekommen und strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu verhindern. Das ist der Plan der Bundesregierung.

Die Eckpunkte zur beschlossenen Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Der Regierungsentwurf zum entsprechenden „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ wurde bereits am 29. März 2023 verabschiedet. Er umfasst diese Eckpunkte:

  • Ausbildungsgarantie
  • Qualifizierungsgeld
  • Erweiterte Weiterbildungsförderung für Mitarbeiter
  • Verlängerte Erstattungsmöglichkeit bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit (ein weiteres Jahr)

Das ursprünglich angedachte Recht auf geförderte Bildungszeit wurde hingegen nicht realisiert.

Ausbildungsgarantie

Der Regierungsentwurf sieht eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen vor. Diese zielt darauf ab, eine frühzeitige Berufsorientierung zu fördern und Jugendliche durch einen Ausbildungsabschluss zu Fachkräften auszubilden. Dabei sollen die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter Betroffene dabei begleiten, sich beruflich zu orientieren und eine Berufsausbildung aufzunehmen:

  • Berufsorientierungspraktikum nach § 48a SGB III: Für Unentschlossene soll es berufsorientierte Kurzpraktika geben, um die Berufswahl zu erleichtern.
  • Mobilitätszuschuss nach § 73a SGB III: Der vorgesehene Mobilitätszuschuss macht es jungen Menschen leichter, eine Ausbildungsstelle in weiter entfernt liegenden Unternehmen anzutreten.
  • Möglichkeit einer außerbetrieblichen Ausbildung erweitert: Die Ausbildung in Betrieben steht nach wie vor an erster Stelle. Zusätzlich soll die Möglichkeit einer außerbetrieblichen Ausbildung ausgedehnt werden (Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung nach § 76 SGB III). Das Ziel besteht darin, auch jungen Menschen, die trotz Bewerbungen und Vermittlungsversuchen keinen herkömmlichen Ausbildungsplatz erhalten haben, Berufsaussichten zu eröffnen. Die Anzahl der Ausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen wird daher erhöht.

Qualifizierungsgeld

Wenn Arbeitnehmer durch die Veränderungen der Arbeitswelt ihren Arbeitsplatz zu verlieren drohen, können sie zukünftig auf das Qualifizierungsgeld setzen. Demnach sollen solche Mitarbeiter, die eine Weiterbildung absolvieren, um beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt zu bleiben, ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz bekommen. Dieses Qualifizierungsgeld, das 60 oder 67 Prozent des Nettoentgelts ausmacht, wird von der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlt. Das bedeutet, dass die Unternehmen keine Entgeltzahlungen leisten müssen. Sie sollen aber für die Weiterbildungskosten aufkommen. Die Förderdauer beträgt bis zu dreieinhalb Jahre. Demnach ist es möglich, einen neuen qualifizierenden Berufsabschluss zu erwerben.

Weiterbildungsförderung für Mitarbeiter

Die Weiterbildungsförderung für Mitarbeiter soll durch die Einführung fixer Fördersätze und durch die Reduzierung von Förderkombinationen reformiert und vor allem transparenter gestaltet werden. Aufgrund des Weiterbildungsbedarfs in nahezu allen Wirtschaftsbranchen entfällt die bisherige Beschränkung auf Tätigkeiten, die vom Strukturwandel betroffen sind oder sich einem Engpassberuf zuordnen lassen. Damit ist es künftig einfacher, Weiterbildungsangebote zu nutzen.

Weiterbildung während Kurzarbeit

Die Erstattungsmöglichkeit von Sozialversicherungsbeiträgen und Lehrgangskosten für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern während der Kurzarbeit eine Weiterbildung ermöglichen, wird bis zum 31. Juli 2024 verlängert. Demnach erhalten die betroffenen Arbeitgeber die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge für ein weiteres Jahr zur Hälfte zurück. Auch die Weiterbildungskosten sind je nach Betriebsgröße komplett oder teilweise erstattungsfähig.

Zeitplan

Das Qualifizierungsgeld und die reformierte Weiterbildungsförderung sollen ab 1. Dezember 2023 gelten. Für wesentliche Bereiche der Ausbildungsgarantie ist als Starttermin der 1. April 2024 vorgesehen.

Die ebenfalls geplante Einführung einer geförderten Bildungszeit nach dem Vorbild Österreichs kommt vorerst noch nicht und bleibt daher im Gesetzentwurf unberücksichtigt. Wann dieses Recht auf bezahlte Bildungszeit realisiert wird, ist ungewiss.