Quiet Hiring bezeichnet die Praxis, offene Stellen intern neu zu besetzen, Positionen zu wechseln oder bestehende Mitarbeiter kurzfristig mit zusätzlichen Aufgaben zu betrauen. Eine leise (stille) Einstellung spielt sich ausschließlich mit vorhandenen Arbeitskräften im Unternehmen ab. Demnach werden keine neuen Mitarbeiter angestellt, sondern bloß bestehendes Personal eingesetzt.
Was denken Mitarbeitende über eine stille Einstellung?
Bei einer Umfrage der Karriereplattform Monster sprachen 80 Prozent der Befragten davon, schon einmal leise eingestellt worden zu sein. 50 Prozent der Befragten, die von einer solchen internen Versetzung betroffen waren, gaben an, dass die neuen Aufgaben nicht auf ihre Qualifikationen abgestimmt waren.
63 Prozent bewerteten Quiet Hiring als Möglichkeit, neue Fähigkeiten zu erlernen und sich weiterzuentwickeln. 19 Prozent zeigten sich offen dafür, eine neue Position einzunehmen, sofern es nur vorübergehend war. Demgegenüber waren 15 Prozent der Befragten nicht bereit für Quiet Hiring, weil sie nicht für diese Rolle eingestellt wurden. 27 Prozent der Befragten würden fragen, ob das Unternehmen die Geschäftstätigkeit aufgeben müsste, wenn sie nicht still eingestellt werden. 41 Prozent würden ihren Arbeitgeber als desorganisiertes Unternehmen bewerten, das keine klare Idee für die Zukunft hat.
Zur Frage, ob Quiet Hiring ein Kündigungsgrund wäre, ergibt sich dieses Bild:
- 27 Prozent würden eine Kündigung in Erwägung ziehen, wenn sie von einer stillen Einstellung betroffen wären.
- 4 Prozent würden sofort kündigen.
- 39 Prozent würden auf eine Kündigung verzichten und Quiet Hiring stattdessen nutzen, um sich weiterzuentwickeln.
- 16 Prozent wären bereit, im Unternehmen zu bleiben, sofern die neue Rolle nur vorübergehend ist.
- 15 Prozent würden auf eine Kündigung nur deshalb verzichten, weil sie keine anderen Jobmöglichkeiten erkennen können.
Unternehmen, die Quiet Hiring praktizieren, sollten einige Punkte beachten
Um Quiet Hiring erfolgreich zu praktizieren, sollten Arbeitgeber auf diese Punkte achten:
Aufgabenbereich arbeitsvertraglich prüfen
Unternehmen können aufgrund ihres Weisungs- und Direktionsrechts Mitarbeiter dazu verpflichten, neue Aufgaben zu übernehmen, wenn dies arbeitsvertraglich gedeckt ist.
2. Mitarbeiter einbinden
Dennoch ist es sinnvoll, das Gespräch zu suchen, um herauszufinden, ob die Betroffenen dazu bereit sind und sich den neuen Aufgaben gewachsen fühlen.
3. Änderungen vereinbaren
Falls das neue Aufgabenfeld nicht arbeitsvertraglich gedeckt ist, sind die Änderungen zu vereinbaren. Allenfalls muss bei einer Versetzung der Betriebsrat beigezogen werden.
4. Wichtige Punkte klären
- Gehalt: Ein erweiterter Aufgabenbereich und zusätzliche Verantwortung können eine höhere Gehaltseinstufung nach sich ziehen. Hierbei sind die Regelungen zum Lohndumping zu berücksichtigen.
- Umfang der Mehrarbeit und entsprechender Ausgleich für diese Mehrarbeit
- Zukunftschancen
- Benefits: Es ist zu prüfen, ob den Mitarbeitern aufgrund des veränderten Verantwortungsbereichs spezielle Benefits zustehen würden, die auch andere Beschäftigte mit ähnlichem Profil erhalten (Stichwort: Gleichbehandlung).
- Haftungsfrage: Haftungsfragen für allfällige Fehler und Misserfolge sind ebenfalls zu klären.
5. Arbeitsrechtsexperten konsultieren
Um sich rechtlich abzusichern, ist es sinnvoll, die Rechtsabteilung oder einen Arbeitsrechtsexperten zu konsultieren.
Wenn Quiet Hiring mit aktiver Einbindung der Betroffenen erfolgt und alle wichtigen Aspekte geklärt sind, kann eine solche Einstellung Vorteile für beide Seiten bringen. So können Unternehmen bei einem kostenbedingt notwendigen Personalabbau wichtige Positionen schnell besetzen und damit den Arbeitsaufwand weiterhin bewältigen. Gleichzeitig fördern sie qualifizierte Mitarbeiter, die sich weiterentwickeln möchten. Gute Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten erhöhen zudem die Arbeitgeberattraktivität.
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