Unvorsichtige Formulierungen in Stellenanzeigen können für Unternehmen teuer werden, wenn die Gerichte nach eingebrachten Klagen von abgewiesenen Bewerbern unmittelbare oder mittelbare Diskriminierungen feststellen. Außerdem ist es wichtig, sich vor Personen zu schützen, die gezielt nach Indizien für allfällige Benachteiligungen suchen und sich nur zum Schein bewerben, um im Falle einer Absage eine finanzielle Entschädigung einzufordern.
Tipps: Stellenanzeigen rechtssicher formulieren
Unternehmen, die einige Tipps zur Gestaltung rechtssicherer Stellenanzeigen beachten, können sich entsprechend absichern.
Tipp 1: Stellenausschreibung vollständig gestalten
Eine Stellenausschreibung sollte vollständig sein und diese Punkte abdecken:
- Bezeichnung und Beschreibung der Arbeitsstelle
- Art des Arbeitsverhältnisses (unbefristet/befristet beziehungsweise Vollzeit/Teilzeit)
- Aufgaben
- Anforderungsprofil (fachlich, persönlich)
- Arbeitsumfeld
- Entwicklungschancen
- betriebliche Leistungen (Benefits)
- gewünschter Eintrittstermin
- Kontaktdaten (Adresse, Ansprechperson)
- Bewerbungsunterlagen
- Beginn und Ende der Bewerbungsfrist
Tipp 2: Anzeige neutral formulieren
Um eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu vermeiden, ist es wichtig, neutral zu formulieren und bei der Beschreibung auf keines der folgenden Kriterien direkt abzustellen:
- ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Weltanschauung oder Religion
- Behinderung
- Alter
- sexuelle Orientierung
Geschlechtsneutral zu formulieren, ist ein entscheidender Aspekt:
- funktionsbezogene Bezeichnungen wählen wie Schreibkraft, Führungspersönlichkeit, Sachbearbeitung, Verkauf und Geschäftsleitung
- männliche und weibliche Berufsbezeichnungen nutzen wie „Assistent/Assistentin“
- alle geschlechtlichen Formen ansprechen (männlich/weiblich/divers); (m/w/d); (m/w/x)
Ausnahmen sind dann zulässig, wenn die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht eine wesentliche Berufsanforderung für die Tätigkeitsausübung darstellt (zum Beispiel Model für Damenunterwäsche).
Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion ist nur dann eine zulässige Voraussetzung, wenn dies die Tätigkeit erfordert. Demnach dürfen kirchliche Institutionen eine spezielle Religionszugehörigkeit nicht allgemein für alle Arbeitsstellen verlangen.
Tipp 3: Altersneutral formulieren
Diese Formulierungen sind zu vermeiden:
- Wir suchen „junge“ Mitarbeiter
- konkrete Altersangaben wie 20- bis 30-jährig
- keine Altershöchstgrenzen
Auch Bezeichnungen wie Hochschulabsolventen, Berufsanfänger oder Young Professionals können als altersdiskriminierend gewertet werden. Hierbei kann es sich um mittelbare Altersdiskriminierungen handeln. Stattdessen bietet sich die Nennung einer bestimmten Berufserfahrung wie „erste einschlägige Berufserfahrung“ an.
Die Bezugnahme auf das Alter ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn es für die Tätigkeit unabdingbar ist, dass die Fachkraft
- große Berufserfahrung mitbringt (zum Beispiel mindestens zehn Jahre Berufserfahrung) oder
- körperlich belastbar ist (zum Beispiel schwere Lagerarbeiten)
Tipp 4: Vorsicht bei Formulierungen mit Bezug auf Muttersprache
Das Gesetz gestattet eine Bezugnahme auf die im AGG aufgelisteten Kriterien nur dann, wenn es sich um eine besonders wichtige berufliche Anforderung handelt. Die Voraussetzungen sind allerdings äußerst streng. Demnach rechtfertigen hervorragende Sprachkenntnisse nicht das Erfordernis der Muttersprache. Die gezielte Suche nach „deutschen Bewerbern oder Bewerbern mit Muttersprache Deutsch“ kann eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Herkunft darstellen. Wenn es für das Stellenprofil wichtig ist, dass Mitarbeiter die deutsche Sprache ausgezeichnet beherrschen, bietet sich stattdessen eine neutrale Wortwahl wie „Deutsch auf muttersprachlichem Niveau“ an.
Tipp 5: Im Zweifelsfall auf bestimmte Anforderungen verzichten
Falls Zweifel bestehen, ob eine Eigenschaft tatsächlich eine erforderliche berufliche Anforderung darstellt, ist es ratsam, diese in der Stellenbeschreibung unerwähnt zu lassen. Unternehmen können später anhand der eingelangten Bewerbungen prüfen, ob eine bestimmte Person alle erforderlichen Anforderungen erfüllt.
Tipp 6: Auch bei Leistungen und Bewerbungsunterlagen vorsichtig formulieren
Nicht nur bei den gewünschten Anforderungen, sondern auch bei den Leistungen des Unternehmens sind vorsichtige Formulierungen gefragt. Arbeitgeber, die mit der Mitarbeit in einem jungen Team werben, können damit ältere Arbeitskräfte diskriminieren. Sie sollten es zudem vermeiden, ein Lichtbild zu verlangen und nach dem Geburtsdatum zu fragen. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen einzufordern, ist eine sicherere Variante.
Auch Absageschreiben sind möglichst neutral zu formulieren, um keine Diskriminierungsklage zu riskieren. Im Idealfall verweisen Unternehmen auf die konkrete Stellenanzeige und die sehr spezifischen fachlichen Anforderungen.
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