Die Aufgaben des Betriebsrates sind vielseitig. Wichtig ist, dass er zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermitteln kann, dazu gehört ein sehr gutes Verhandlungsgeschick. Auch sollte der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer, nicht aber unbedingt die der Arbeitgeber vertreten. Leider lässt sich der Betriebsrat oft in der Praxis vom Arbeitgeber in eine Ecke drängen.

Soziales Engagement

Wenn es um betriebsbedingte Krankheiten geht, so hat sich der Betriebsrat umfangreich zu informieren und dafür zu sorgen, dass dieser Umstand behoben oder der Arbeitnehmer an einer anderen Stelle im Betrieb eingesetzt wird. Auch hat er darauf zu achten, dass alle Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und die Arbeitnehmer mit ausreichender Schutzkleidung versorgt sind.

Der Betriebsrat kümmert sich auch um Probleme, wenn es um Mobbing geht. Hier kann es sicherlich zu Komplikationen kommen, wenn es darum geht, dass der Mitarbeiter von einem leitenden Angestellten gemobbt wird. Gerade hier trennt sich dann die Spreu vom Weizen und es wird sich zeigen, inwieweit der Betriebsrat wirklich hinter dem Arbeitnehmer steht, denn dies ist seine Aufgabe.

Hauptaufgabe eines Betriebsrates

Sicherlich aber gehört es zur Hauptaufgabe des Betriebsrates, dass die für den Betrieb geltende Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Auch muss er neben den Unfallverhütungsmaßnahmen darauf achten, dass die Tarifverträge und die betriebsbedingten Vorschriften eingehalten werden. Ebenso gehört zu seinen Aufgaben, dass die Gleichstellung der Arbeitnehmer gewährleistet wird und niemand benachteiligt wird.

Er muss Anregungen von der Belegschaft zur Kenntnis nehmen und dem Arbeitgeber geschickt vorschlagen können. Auch sollte der Betriebsrat ein besonderes Augenmerk auf die genauen Ausbildungsrichtlinien und Vorschriften haben und darauf achten, dass diese auch eingehalten werden.

Einhaltung der Richtlinien

Ferner gehört es auch zu den Aufgaben eines Betriebsrates darauf zu achten, gerade auch bei größeren Firmen, dass die Richtlinien und die gesetzliche Bestimmungen für die Einstellung von behinderten und schutzbedürftigen Mitarbeiter eingehalten werden und dass diese ordentlich in den Betrieb integriert werden.

Informieren Sie sich weiter über die Aufgaben des Betriebsrats im Betriebsausgabe-Blog, bei Löwe-TV und im Businessblog.