Teil 1: Was Sie zur betrieblichen Übung wissen sollten
Teil 2: Wie eine betriebliche Übung entsteht

Teil 3: Freiwillige Leistungen, die eine betriebliche Übung hervorrufen können
Teil 4: Richtiger Umgang mit einer betrieblichen Übung
Teil 6: Betriebliche Übung beenden durch eine ablösende betriebliche Übung

Eine Maßnahme um eine bestehende betriebliche Übung zu beenden, ist die Änderungskündigung. Eine Änderungskündigung bietet die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses an, jedoch zu veränderten Bedingungen. Doch hier ist besondere Vorsicht und Sorgfalt erforderlich. Eine Änderungskündigung macht nur dann Sinn, wenn Sie einen guten Grund vorweisen können. Sollte es mehrere Mitarbeiter betreffen, ziehen die Änderungskündigungen auch zusätzlich einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich.

Mögliche Gründe

Ein guter Grund für Änderungskündigungen ist die veränderte wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Sollten beispielsweise aufgrund eines Wegfalles von einem oder mehreren Großaufträgen die Rentabilität und Liquidität in Gefahr geraten, sind Einsparungen eine unvermeidliche Maßnahme zur Erhaltung des Unternehmens. Auf der Suche nach Einsparungspotential greift man nun als erstes die Sonderleistungen für die Arbeitnehmer an. Kommt man nun zu dem Entschluss, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu kürzen oder gar ganz zu streichen, stößt man mit Sicherheit bei einigen Mitarbeitern auf erheblichen Widerstand. Aber da in diesem Fall ein guter Grund vorhanden ist, kann man durchaus zu härteren Bandagen greifen. Die Existenz des Betriebes steht auf dem Spiel, ebenso mögliche notwendige Entlassungen mehrerer Mitarbeiter.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Änderungskündigung

Sollte es im äußersten Falle zu Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht kommen, haben Sie Argumente vorzuweisen, die Ihnen eine gute Ausgangsposition verschaffen. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Änderungskündigung tatsächlich nur dann Sinn macht, wenn es dem Unternehmen schlecht geht, die Existenz des Betriebes gefährdet ist, oder die Entlassung von Mitarbeitern droht. Unter diesen Voraussetzungen kann die Änderungskündigung durchaus als sozial gerechtfertigt angesehen werden.