Dies ist Teil 2 von 3 der Serie Arbeitszeiten FAQ

Auch heute soll es wieder um wichtige Fragen zu Aspekten rund um die Arbeitszeit gehen:

Welche Ruhezeit muss eingehalten werden?

Als Ruhezeit bezeichnet man die Zeit, die zwischen dem Ende und dem Beginn der Arbeit liegt. Diese Zeit muss gemäß § 5 ArbZG elf Stunden betragen (Ausnahmen sind in bestimmten Branchen möglich). Was in der Praxis häufig Probleme macht: Wenn ein Nebenjob ausgeübt wird, muss diese Ruhezeit trotzdem eingehalten werden. Es müssen dann zwischen dem Ende des Nebenjobs und dem Beginn der Haupttätigkeit dennoch elf Stunden liegen.

Wie lange darf ich am Tag höchstens arbeiten?

§ 3 ArbZG sieht vor, dass Arbeitnehmer täglich maximal acht Stunden arbeiten dürfen. Allerdings kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden am Tag verlängert werden. Die Arbeitszeit darf allerdings auf ein halbes Jahr gesehen durchschnittlich acht Stunden am Tag nicht übersteigen. Dies bedeutet, dass es theoretisch für jeden Arbeitstag mit zehn Arbeitsstunden immer auch einen Tag mit nur sechs Stunden geben müsste, damit dies ausgeglichen wird.

Verdiene ich durch Schicht- oder Nachtarbeit mehr?

§ 6 Abs. 5 ArbZG schreibt vor, dass der Arbeitgeber einen Zuschlag auf das Entgelt zu zahlen hat, sozusagen als Ausgleich für die Strapazen der Nachtarbeit. Dieser Zuschlag kann entweder in Form eines höheren Entgelts oder als zusätzliche bezahlte Freistellung geleistet werden. Die bezahlte Freistellung kann auch auf einem Gleitzeit- oder Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Viele Tarifverträge sehen bereits feste Zuschläge vorbei und häufig gibt es zu diesem Thema Betriebsvereinbarungen.

Gehören Fahrtzeiten zur Arbeitszeit?

Dabei hängt es davon ab, um welche Art von Fahrt es sich handelt. Die Anfahrt zum Arbeitsplatz im Betrieb zählt bei einem normalen Mitarbeiter nicht zur Arbeitszeit. Anders kann der Fall geartet sein, wenn es sich um einen Außendienstmitarbeiter handelt, der von zuhause aus zu seinem ersten Kundenbesuch am Tag fährt. Bei ihm kann die Fahrtzeit zur Arbeitszeit zählen. Fahrtzeiten, die zu einer vom Arbeitgeber veranlassten Dienstreise gehören, zählen zur Arbeitszeit.

Mehr zu den Fahrtzeiten und Reisezeiten erfahren Sie im Juracity-Blog und bei Arbeitsrecht.org.