Personalfragen vor der Einstellung abklären

Bei einem Bewerbergespräch stellen sich für den Arbeitgeber als auch für den Bewerber einige Fragen, die es zu beantworten gilt. Der Arbeitgeber möchte natürlich den perfekten Angestellten finden und der Bewerber ist auf der Suche nach dem für ihn geeigneten Unternehmen. Hilfreich kann eine Konsultation der Anwaltskanzlei Hamburg sein, gerade auch insbesondere zur Prüfung des Arbeitsvertrages.

Aus Sicht der potentiellen Arbeitgeber ist es natürlich interessant zu wissen, welche Motivation hinter der Bewerbung steckt. „Warum möchten Sie ausgerechnet bei uns arbeiten?“ ist so eine typische Frage, die gerne gestellt wird. Aber auch Fragen, wie man mit dem letzten Vorgesetzten ausgekommen ist, welche Arbeiten man bevorzugt erledigt und welche Aufgaben man gar nicht mag, wie man sich den beruflichen Werdegang vorstellt, sprich, wo sieht sich der Bewerber in den nächsten Jahren, sind Fragen, mit denen man im Bewerbungsgespräch rechnen muss.

Ehrlichkeit und Offenheit: ein Muss beim Bewerbungsgespräch

Allerdings gibt es auch Fragen, die nicht gestellt werden dürfen. So sind persönliche Fragen nach der Familienplanung, Freunden und Familienkreis ebenso tabu wie Fragen zu Gewerkschaftszugehörigkeiten, Parteimitgliedschaften, zum Sexualleben und zu möglichen finanziellen Belastungen. Die Anwaltskanzlei Hamburg empfiehlt die richtige Strategie, wie man diese Situation souverän meistern kann.

Auch Fragen zum Gesundheitszustand bzw. zu evtl. Erkrankungen gehören nicht in ein Vorstellungsgespräch, es sei denn, man bewirbt sich für eine Stelle im Gesundheitswesen oder im Lebensmittelbereich, dann haben solche Fragen durchaus ihre Berechtigung. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Fragen steht die Anwaltskanzlei Hamburg gerne zur Verfügung.

Rückfragen erlaubt
Der Bewerber hat natürlich ebenfalls die Möglichkeit, Fragen zu stellen. So sind Fragen nach Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vermögenswirksamen Leistungen, Dienstwagen, Handy usw. absolut legitim und sollten vor der Unterschrift des neuen Arbeitsvertrages geklärt sein.

Doch zuvor sollte sich der Bewerber über die Motivation des Unternehmens, einen neuen Mitarbeiter einstellen zu wollen, informieren. Warum wird diese Position ausgeschrieben, wie sehen die typischen Arbeitsabläufe aus, wie würden sie ihre Unternehmenskultur beschreiben, wie sieht mein Entwicklungspotential in Ihrem Unternehmen aus? Fragen, die Interesse bekunden und keinen Druck auf den potentiellen Arbeitgeber ausüben. Tunlichst verabschieden sollte man sich von Fragen, wie z.B. welchen Eindruck man während des Gesprächs gemacht hat, ob man sofort einen positiven Bescheid erhält und andere, unprofessionelle, dränglerische Fragen.

Die Anwaltskanzlei Hamburg bietet auch ein Bewerbercoaching an, mit dem man bestens gerüstet in jedes Vorstellungsgespräch starten kann.