Dies ist Teil 6 von 7 der Serie Entgeltformen

Der Akkordlohn ist eine der Entgeltformen, die rein erfolgsabhängig bezahlt wird. Hierbei werden Leistungskennzahlen erarbeitet, an denen die geschaffte Menge gemessen und dementsprechend vergütet wird. Teilweise ist der Akkordlohn mit einem Grundlohn kombiniert, es kann aber auch ein reiner mengenmäßig berechneter Akkordlohn bezahlt werden.

Voraussetzungen für die Akkordarbeit

Akkordarbeit kann nicht in jedem Unternehmen und längst nicht in jedem Arbeitsbereich eingesetzt werden. Ganz besonders eignen sich diese Entgeltformen für Produktionsbereiche, denn hier findet man am ehesten die Voraussetzungen als gegeben an. Die Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsablauf müssen stets gleich und vorherbestimmbar sein. Arbeitsabläufe müssen sich immer wieder wiederholen. Gleichzeitig müssen sie so sauber organisiert sein, dass Störungen kaum vorkommen können, denn sie würden den Akkordlohn verfälschen.

Es muss eine einheitliche Vorgabezeit ermittelbar sein, die immer wieder reproduziert werden kann. Gleichzeitig muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die produzierte Menge zu beeinflussen. Wäre beispielsweise ein Großteil der Prozesszeit durch die festgelegte Arbeitsdauer einer Maschine gekennzeichnet, die der Arbeitnehmer nicht beeinflussen kann, wäre dieser Arbeitsplatz für den Akkordlohn nicht geeignet. Auch wenn beispielsweise Wartezeiten auf andere Arbeitsprozesse eine Rolle spielen, ist der Arbeitsplatz nicht akkordfähig.

Arten des Akkordlohns

Es gibt mehrere Arten des Akkordlohns:

  • Reiner Akkordlohn: Beim reinen Akkordlohn wird lediglich nach der Anzahl der produzierten Stück abgerechnet. Es gibt keine Lohnkomponente, die nicht von der Leistung abhängig wäre.
  • Gemischter Akkordlohn: Der gemischte Akkordlohn besteht aus einem Grundlohn, der im Bereich des Zeitlohns anzusiedeln ist, und einem Akkordzuschlag, also einer leistungsorientierten Zulage.
  • Einzelakkordlohn: Beim Einzelakkord wird lediglich die Leistung einer einzelnen Person einbezogen.
  • Gruppenakkordlohn: Mehrere Personen arbeiten gemeinsam in einer Gruppe. Alle erhalten in Abhängigkeit vom Gruppenergebnis denselben Akkordlohn.

Berechnung des Akkordlohns

Es müssen die zwei grundsätzlichen Berechnungsweisen Zeit- und Geldakkord unterschieden werden, wobei der Unterschied darin besteht, dass es beim Zeitakkord ein Grundentgelt gibt. Würde ein Arbeitnehmer im extremsten Falle überhaupt nichts arbeiten, hätte er beim Zeitakkord immer noch sein Grundentgelt, während er beim Geldakkord ohne Arbeitslohn nach Hause ginge. Der Geldakkord hat hingegen den Vorteil, dass der Spielraum nach oben hin offener ist und mit einer überdurchschnittlichen Leistung auch ein wesentlich überdurchschnittlicher Lohn erzielt werden kann.

Vor- und Nachteile des Akkordlohns

Zu den Vorteilen des Akkordlohns gehört es, dass für den Arbeitnehmer ein möglichst großer Leistungsanreiz geschaffen wird, da er die Höhe seines Arbeitsentgelts unmittelbar mitbestimmen kann. Die Vorgabezeiten ermöglichen dem Arbeitgeber zumal eine effiziente Arbeitsablaufgestaltung und Produktionsplanung.

Überschattet werden diese Vorteile jedoch gleich von einer ganzen Reihe von Nachteilen, weshalb der Akkordlohn auch immer mehr an Bedeutung verliert:

  • hoher Aufwand für Ermittlung der Vorgabezeiten
  • Unruhe im Betrieb durch ständige Diskussionen über Vorgabezeiten
  • die Qualität kann unter einer erhöhten Mengenleistung leiden
  • Förderung des Krankenstands durch Bezahlung des Durchschnittsakkords als Entgeltfortzahlung
  • absichtliche Herbeiführung von Störungen, um zusätzliche Erholungsphasen zu erhalten
  • Verschweigen von Optimierungsansätzen, um sie für die Optimierung des eigenen Akkordlohns zu nutzen

Messgrößen für den Akkordlohn

Der Akkordlohn orientiert sich stets an einer bestimmten Messgröße. Der Klassiker ist hier natürlich die Anzahl der produzierten Produkte. Allerdings gibt es hier auch alternative Messgrößen, beispielsweise das Gewicht, die Fläche, das Volumen oder die Länge eines Werkstücks/Produkts. Bei der Festlegung der Messgröße ist lediglich wichtig, dass diese messbar und exakt nachvollziehbar ist.

Verbot des Akkordlohns

Der Akkordlohn darf für folgende Personengruppen nicht eingesetzt werden:

  • Schwangere
  • Jugendliche
  • Fahrpersonal

Dies hängt damit zusammen, dass der Akkordlohn ein erhöhtes gesundheitliches Risiko aufweist.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat darf bei der Gestaltung des Akkordlohns mitbestimmen, sofern kein Tarifvertrag dieses Thema regelt (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). Die Mitbestimmung umfasst unter anderem:

  • die Aufstellung von Entlohnungsgrundsäten
  • die Einführung, Anwendung und Änderung neuer Entlohnungsmethoden
  • die Entscheidung über Zeitlohn oder Akkordlohn
  • die Festlegung der Bemessungsgrundsätze
  • die Ansätze der Leistungsbewertung und Festlegung des Leistungslohns
  • die Festsetzung der Akkordsätze und Geldfaktoren

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