Haben Sie schon einmal etwas von der Integrationsvereinbarung gehört? Besser wäre es wohl, denn laut § 83 SGB IX sind Sie verpflichtet, gemeinsam mit dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung eine solche Vereinbarung zum Wohle der Schwerbehinderten zu treffen.
Was ist eine Integrationsvereinbarung?
Eine Integrationsvereinbarung dient dazu, um die Belange von Schwerbehinderten im Betrieb gezielter zu verfolgen und zu berücksichtigen. Durch die Aufstellung der Integrationsvereinbarung erhält die Schwerbehindertenvertretung zusätzlichen Spielraum bezüglich der Integrationsmaßnahmen für Schwerbehinderte.
Wie eine Integrationsvereinbarung zustande kommt
Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat verfügen über ein Initiativrecht bezüglich der Integrationsvereinbarung. Soweit es noch keine solche Vereinbarung im Betrieb gibt, kann die Schwerbehindertenvertretung dies forcieren. Soweit es in einem Betrieb keine Schwerbehindertenvertretung gibt, darf an deren Stelle der Betriebsrat dieses Recht einfordern. Beide Institutionen sind dazu berechtigt, mit dem Arbeitgeber über den Abschluss einer Integrationsvereinbarung zu verhandeln. An den Verhandlungen kann auch das Integrationsamt teilnehmen, sofern eine der beteiligten Parteien es einbezieht. Wenn eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen wurde, muss diese gemäß § 83 Abs. 1 SGB IX an das zuständige Integrationsamt sowie die Arbeitsagentur übersandt werden.
Inhalte einer Integrationsvereinbarung
In einer Integrationsvereinbarung dreht sich alles rund um die Integration der Schwerbehinderten. Hier wird beispielsweise geregelt, wie Schwerbehinderte zu berücksichtigen sind, wenn intern oder extern Arbeitsplätze besetzt werden sollen. Eine Integrationsvereinbarung enthält auch Informationen darüber, wie die Berufsausbildung schwerbehinderter Auszubildender zu erfolgen hat und wie die Teilzeitarbeit für Schwerbehinderte ausgestaltet werden kann. Präventionsmaßnahmen werden hier ebenso thematisiert wie die Bereiche der Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitsorganisation. Außerdem wird die Rolle des Werks- oder Betriebsarztes geklärt.
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