Eine Firmenkreditkarte, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgestellt bekommt, darf“regelmäßig nur für dienstliche Zwecke“ genutzt werden. So jedenfalls sieht es das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Bei einer weitergehenden privaten Nutzung muss der Arbeitnehmer darlegen, dass er hierzu die notwendige Befugnis erhalten hat.

In einem Streit um die Verwendung einer Firmenkreditkarte sowie einer Tankkarte entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (15.03.2011 – 2 Sa 526/10) zugunsten des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hatte vom Arbeitgeber Zugriff auf das Firmenkonto sowie eine Kreditkarte und eine Tankkarte erhalten. Einer Medieninformation des Landesarbeitsgerichts zufolge bestellte der Arbeitnehmer daraufhin Haushaltsgegenstände sowie Kinderkleider bei einem Versand über das Konto des Arbeitgebers und nutze die Tankkarte in einem Umfang von mehr als 2.000 Euro.

Der Arbeitgeber stellte die Lohnzahlungen an den Arbeitnehmer ein, als dieser die Ausgaben bemerkte. Später wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt und die restliche Vergütung mit Schadensersatzansprüchen verrechnet. Der Arbeitnehmer reichte Klage ein und behauptete, die Konten des Arbeitgebers hätten ihm „ohne Beschränkung zur freien Verfügung“ gestanden.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wies die Zahlungsklage ab. Bankkarten sowie Tankkarten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu Verfügung stellt, dienen dem Arbeitnehmer nur für dienstliche Zwecke, so das Gericht. Dies gilt auch dann, wenn es nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde. Werden  die Karten auch für private Zwecke nutzt, müsse der Arbeitnehmer seine Befugnis darlegen und beweisen.

Fazit: Treffen sie klare Vereinbarungen bei der Nutzung einer Firmenkreditkarte, so werden

Unklarheiten von vornherein ausgeschlossen. Arbeitnehmer sollten sich bei der Nutzung der Firmenkreditkarte für private Zwecke ggf. die schriftliche Erlaubnis des Arbeitgebers einholen.

Generelle Tipps zum Umgang mit einer Kreditkarte (Bargeld, Auslandseinsatz, etc.) geben die einschlägigen Portale im Internet. Wer private Ausgaben und Ausgaben für den Arbeitgeber trennt und ggf. mit unterschiedlichen Karten bezahlt, ist meist auf der sicheren Seite.