Der Investivlohn wird schon seit den 1950er Jahren kontrovers diskutiert. Es handelt sich dabei um eine Form der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen, die jedoch starke Kritiker und Befürworter auf den Plan ruft. Warum dies so ist, wird verständlich, wenn man den Investivlohn genauer unter die Lupe nimmt.
Was ist ein Investivlohn?
Der Begriff „Investivlohn“ umfasst bereits das wichtigste Merkmal – dieser Lohn wird „investiert“. Beim Investivlohn behält der Arbeitgeber einen Teil des Arbeitslohns ein. Anstatt ihn auszuzahlen verbleibt er im Unternehmen, wodurch der Arbeitnehmer am Unternehmen beteiligt wird. Es handelt sich also um eine Form der Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter. Hierbei kann das angelegte Kapital entweder fest verzinst werden (was in der Praxis eher unüblich ist) oder ein Ertrag in Abhängigkeit vom Betriebserfolg ausgeschüttet werden. Diese Art der Vermögensbeteiligung ist steuerfrei, soweit sie im Jahr einen Betrag von 135 Euro nicht übersteigt.
Ob sich der Arbeitnehmer darauf einlassen möchte, sollte er nicht anhand sentimentaler Gründe entscheiden. Stattdessen ist eine objektive Abwägung erforderlich, ob das Kapital in Anbetracht der zu erwartenden Rendite, des Risikos und der Liquidität gegenüber anderen Geldanlagen einen Vorteil hat.
Einen schlechten Ruf hat der Investivlohn durch die jahrelangen Diskussionen darüber, ob der Investivlohn anstatt eines bisherigen tariflichen Lohns oder anstelle einer tariflichen Lohnerhöhung gezahlt werden soll oder ob der Arbeitgeber den Investivlohn auf den Tariflohn „draufpackt“. Während nämlich bei der Zahlung anstelle von Tariflohn dem Arbeitnehmer unter dem Strich weniger Geld im Geldbeutel bleibt, verzichtet der Arbeitgeber bei der Zahlung „on Top“ auf einen Teil seines Gewinns.
Die Vorteile des Investivlohns für den Arbeitnehmer
Die Vorteile für den Arbeitnehmer liegen vor allem in den Gewinnchancen, die sie durch die Aktienbeteiligung haben. Ein (stark vereinfachtes) Rechenbeispiel:
Angenommen, ein Arbeitnehmer verzichtet auf 1.000 Euro seines Lohns und kauft dafür 10 Unternehmensaktien zu einem Wert von je 100 Euro. Jahre später verkauft er seine Anteile zu einem inzwischen gestiegenen Kurs von 150 Euro. Er erhält also 1.500 Euro ausbezahlt und hat somit im Vergleich zu seinen Kollegen, die sich damals ihren Lohn vollständig auszahlen haben lassen, 50 Prozent mehr verdient.
Ein Vorteil kann auch die nachgelagerte Besteuerung sein. Zunächst wird der Arbeitslohn nicht versteuert, da er in das Unternehmen investiert wird. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert zum Zeitpunkt der Auszahlung. Dies kann sich für den Arbeitnehmer sehr stark lohnen, wenn er die Investition als Altersvorsorge konzipiert hat und dann als Rentner zum Auszahlungszeitpunkt einem wesentlich niedrigeren Steuersatz unterliegt.
Im nächsten Teil dieser Serie wollen wir uns auch noch die lange Liste an Nachteilen für den Arbeitnehmer sowie die Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber ansehen.
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