Dies ist Teil 4 von 4 der Serie Alkohol und Drogen im Betrieb

In Deutschland gibt es keine allgemein gültigen Regelungen für den Umgang mit Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz. Die Anforderung an den Arbeitnehmer lautet lediglich, dass er fähig sein muss, seine Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten, ohne dabei sich selbst und/oder andere zu gefährden. Dies lässt einen Spielraum, der vom Arbeitgeber zu bedenken und wenn möglich zu füllen ist.

Studien zufolge sind in Deutschland mehr als eine Million Menschen alkoholabhängig und weitere zehn Millionen sind schwer suchtgefährdet. Auf Platz 2 der Suchtmittel finden sich Medikamente: die Zahl der Medikamentenabhängigen dürfte mittlerweile ebenfalls die 1 Million-Marke überschritten haben. Zu mehr als zwei Drittel sind Frauen betroffen. Andere Suchtmittel wie illegale Betäubungsmittel (Heroin, Kokain), Cannabis oder die Modedroge Crystal betreffen gerade die jüngeren Bevölkerungsschichten. In den letzten Jahren gerät auch immer mehr die Abhängigkeit von Internet und Computerspielen in den Fokus der Öffentlichkeit. Auch diese können große Probleme am Arbeitsplatz hervorrufen.

Alkohol und Medikamente sind Spitzenreiter

Entsprechend der allgemeinen Struktur in der Bevölkerung stellt Alkoholismus auch in deutschen Betrieben das Hauptproblem dar, gefolgt von übermäßigem Medikamentenkonsum. Bedeutend seltener ist der Missbrauch von illegalen Drogen wie Cannabis, Kokain oder Heroin, welcher vorwiegend unter jungen Arbeitnehmern zu finden ist. Bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente werden mittlerweile mit bewusster oder unbewusster Unterstützung durch den verschreibenden Arzt zur Leistungssteigerung oder Beruhigung genommen, um den Anforderungen am Arbeitsplatz gerecht werden zu können.

Für den Gebrauch während der Arbeit kommen hier vor allem Betablocker und Antidepressiva zum Einsatz, häufig kombiniert mit Beruhigungsmitteln, um nachts schlafen zu können. Dass diese Medikamente die Arbeitsfähigkeit auf lange Sicht negativ beeinflussen, dürfte jedem Anwender klar sein. Dass aber auch einfache Schmerz- und Aufputschmittel, vor allem in Kombination mit Alkohol, die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen können, ist vielen Arbeitnehmern nicht bewusst. Gleiches gilt für viele verschreibungspflichtige Medikamente, welche z. B. bei Rückenleiden vom Arzt verschrieben werden.

Die Sucht bleibt unbemerkt

Suchtkranke haben meist große Übung darin, ihre Sucht zu verstecken. Oft bemerken jahrelang weder Kollegen noch Vorgesetzte die Alkoholsucht, den Medikamentenmissbrauch oder auch eine Spielsucht. Dabei ist es fast egal, an welcher Sucht ein Mitarbeiter leidet – ein Arbeitnehmer, der zu viel Alkohol trinkt, andere Drogen konsumiert oder an einer anderen Suchtkrankheit leidet, hat früher oder später immer negative Auswirkungen auf die Abteilung und das gesamte Unternehmen. Dabei verschlimmert sich das Problem mit dem Fortschreiten der Abhängigkeit.

Alkoholabhängige und suchtkranke Mitarbeiter sind bedeutend weniger leistungsfähig, haben höhere Ausfallzeiten und stellen eine Gefahr für die Arbeitssicherheit dar. Jeder zweite Arbeitsunfall wird von unter Alkoholeinfluss stehenden Arbeitnehmern mit verursacht. Fallen die Arbeitnehmer letztendlich durch ihre Sucht regelmäßig oder sogar für längere Zeit aus, verursachen sie durch ihre Arbeitsunfähigkeit einen enormen wirtschaftlichen Schaden, der sich deutschlandweit betrachtet im Milliardenbereich bewegen dürfte.

Wie gehen deutsche Unternehmen mit dieser Problematik um? Der zweite Teil dieser Serie zeigt es Ihnen.