Dies ist Teil 4 von 4 der Serie Mutterschutz

Seit vielen Jahren sinkt die Anzahl der Kinder pro Einwohner in Deutschland ständig. Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern gelten die deutsche Gesellschaft als wenig kinderfreundlich und Arbeit und Familie als kaum vereinbar. Auch wenn Letzteres häufig auf die unzureichende Betreuungssituation geschoben wird, darf der Anteil der Arbeitgeber nicht vergessen werden. Die Unterstützung der Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Arbeit und Familie beginnt schon in der Schwangerschaft bei der Anwendung und Umsetzung der Vorgaben des Mutterschutzgesetzes.

Ist eine Mitarbeiterin in anderen Umständen, hat dies Folgen für den Arbeitgeber. Mit Bekanntwerden der Schwangerschaft hat er sich an die gesetzlichen Regelungen des Mutterschutzgesetzes zu halten. Das Gesetz regelt nicht nur die Besonderheiten, die während der Schwangerschaft zu beachten sind. Auch für die Zeit nach der Entbindung und während der Stillzeit gibt es gesetzliche Vorgaben, welche durch den Arbeitgeber unbedingt zu beachten sind.

Bekanntwerden der Schwangerschaft

Auch wenn das Gesetz in § 5 eine Mitteilungspflicht vorsieht, so erfährt der Arbeitgeber natürlich erst dann von der Schwangerschaft, wenn die werdende Mutter ihn informiert. Laut Gesetz sollte sie das möglichst zeitnah tun. Viele Frauen warten allerdings die ersten 12 Schwangerschaftswochen – bzw. ersten 3 Schwangerschaftsmonate – ab, da dann die Zeit mit dem höchsten Risiko einer Fehlgeburt vorüber ist.

Bescheinigung der Schwangerschaft

Meist legt die werdende Mutter eine Bescheinigung des Arztes vor oder eine Kopie der entsprechenden Seiten aus dem Mutterpass. Verlangt der Arbeitgeber ein ärztliches Zeugnis, so hat er die Kosten für die Erstellung zu tragen. Das im ärztlichen Zeugnis eingetragene Datum des voraussichtlichen Entbindungstermins ist maßgebend für die Berechnung der Mutterschutzfristen. Außerdem darf der Arbeitgeber nicht versäumen, die zuständige Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft und die daraus folgende Beschäftigung einer werdenden Mutter zu informieren.

Lesen Sie im nächsten Teil dieser Serie, inwiefern werdende Mütter besonders geschützt werden. Bis dahin können Sie sich im Unternehmerhandbuch und bei MTA-R zusätzlich über den Mutterschutz informieren.