Dies ist Teil 2 von 5 der Serie Arbeitszeitgesetz

In den letzten Jahren hat die flexible Gestaltung der Arbeitszeit an Bedeutung zugenommen. Mit dem Ziel, die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu erhöhen, stellen immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern nicht nur frei, in welchem zeitlichen Rahmen sie arbeiten möchten und verzichten dabei auch auf die Kernarbeitszeit, sondern überlassen sogar die Aufzeichnung der Eigenverantwortung der Mitarbeiter. Und um es vorweg zu nehmen: mit sehr großem Erfolg!

Untersuchungen haben gezeigt, dass Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit nicht nur selber einteilen dürfen, sondern denen von Seiten des Arbeitgebers sogar noch das offene Vertrauen entgegengebracht wird, dass sie nicht mehr „stechen“ müssen, besonders produktiv sind. Beide – Unternehmen und Mitarbeiter – profitieren vom Konzept der Vertrauensarbeitszeit.

Konzept Vertrauensarbeitszeit

In diesem Arbeitszeitmodell ist der einzelne Mitarbeiter eigenverantwortlich für die Einhaltung seiner Arbeitszeit verantwortlich. Wie auch sonst üblich wird eine Regelarbeitszeit in Form von Wochenstunden vereinbart und vertraglich festgehalten. Dem Arbeitnehmer steht es aber innerhalb des gesetzlichen Rahmens des Arbeitszeitgesetzes frei, wann er die von ihm erwartete Arbeit effektiv ableistet. Besonders vorteilhaft ist dies im Falle von Projektarbeiten, wo phasenweise bei großem Arbeitsaufkommen Überstunden angehäuft werden, die dann in ruhigeren Zeit „abgefeiert“ werden. Bis hierher unterscheidet sich das Verfahren allerdings nicht von den gängigen Arbeitszeitmodellen mit „Stechuhr“. Im Unterschied dazu erfolgt bei der Vertrauensarbeitszeit aber auch die Aufzeichnung der Arbeitsstunden durch den Arbeitnehmer.

Gegenseitiges Vertrauen

Das Vereinbaren der Vertrauensarbeitszeit zwischen Arbeitgeber und einem oder allen Mitarbeitern bedarf vor allem einer Sache: Vertrauen ineinander. Denn ab dem Moment, ab dem der Mitarbeiter eigenverantwortlich seine Arbeitszeit überwacht, gibt der Arbeitgeber eine wichtige Kontrollfunktion aus der Hand. Die Gefahr des Vertrauensmissbrauches, welcher im Übrigen eher selten vorkommt, wird ausgeglichen durch den geringeren administrativen Aufwand auf der einen und die höhere Mitarbeiterzufriedenheit auf der anderen Seite. Aber auch für den Mitarbeiter birgt die Vertrauensarbeitszeit ein Risiko mit sich – nämlich das der unbezahlten Mehrarbeit.

Rechte und Pflichten

Das Modell Vertrauensarbeitszeit ermöglicht dem Arbeitnehmer eine sehr flexible Gestaltung der eigenen Arbeitszeit. Allerdings darf dies nur im Rahmen der gesetzlichen Zeiten geschehen, welche im Arbeitszeitgesetz festgehalten sind. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie nachts sind dementsprechend verboten oder je nach Branche nur sehr eingeschränkt möglich. Außerdem gilt auch bei der Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit eine Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitsstunden gemäß Arbeitsschutzgesetz. Die Aufzeichnung sowie die darauffolgende Aufbewahrung der Aufzeichnungen für mindestens zwei Jahre darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern übertragen. Tut er das, ist er aber verpflichtet, regelmäßig mit Stichproben zu prüfen, ob die Mitarbeiter diese Pflichten erfüllen.

Mut zur Umsetzung

Es ist also keinesfalls so, dass im Zuge der Vertrauensarbeitszeit keinerlei Kontrolle über die Arbeitszeiten mehr erfolgt. Die Überwachung der Arbeitszeit ist für den Arbeitgeber nämlich nicht nur wichtig, um sicherzustellen, dass keiner zu wenig arbeitet, sonders insbesondere um sicher zu gehen, dass keiner zu viel arbeitet und damit auf eine Überlastungssituation zusteuert. Da Vertrauensarbeitszeit vor allem bei außertariflichen Verträgen oder Außendienstmitarbeitern eingesetzt wird, sollte der Vorgesetzte einen gründlichen Blick auf die Aufzeichnungen werfen.

Sollten Sie Interesse daran haben, in Ihrem Unternehmen das Modell der Vertrauensarbeitszeit zu fördern, empfiehlt sich in Absprache mit dem Betriebsrat die Einrichtung einer betrieblichen Projektgruppe, die gemeinsam im Sinne aller Beteiligten eine Betriebsvereinbarung erarbeitet und nach Einführung des Modells Ansprechpartner für Fragen bleibt.

Lesen Sie bei der Zeit oder bei der FAZ weiter zum Thema Vertrauensarbeitszeit.