Dies ist Teil 1 von 5 der Serie Arbeitszeitgesetz

In Zeiten immer flexiblerer Arbeitszeitlösungen, welche von vielen Unternehmen mit dem Wissen angeboten werden, dass freie Zeiteinteilung Arbeitsmoral und Produktivität steigern, ist eine umfassende Regelung der Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit immens wichtig. Es empfiehlt sich die entsprechenden Richtlinien in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten.

Innerbetriebliche Regelungen zur Arbeitszeit lassen sich im engen gesetzlichen Rahmen des Arbeitszeitgesetzes treffen. Das Gesetz macht klare Vorgaben zur maximalen Tagesarbeitszeit sowie zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. Auch das Thema Pausen, Überstunden und Zeitausgleich sind geregelt und können nur bedingt frei bestimmt werden. Dennoch lassen sich Feinheiten am besten in Absprache mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung regeln.

Grundsätzliche Vertragsinhalte

Eine Betriebsvereinbarung wird zumeist zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat geschlossen. Regelungen zu Arbeitszeit können entweder nur für festangestellte Mitarbeiter oder auch für andere Mitarbeitergruppen gelten. Da in den meisten Unternehmen heutzutage elektronische Zeiterfassungssysteme genutzt werden, sollte dies in der Betriebsvereinbarung dokumentiert sein. Ebenso empfiehlt es sich Regelungen für Teilzeitkräfte in einem gesonderten Kapitel zusammen zu fassen. Besteht ein gültiger Manteltarifvertrag sollte außerdem beschrieben werden, wie mit Änderungen umzugehen ist.

Im Einzelnen sind folgende Punkte festzulegen:

Sollarbeitszeit

Grundlage der Arbeitszeitenregelungen ist die Definition der Sollarbeitszeit. Die monatliche Sollarbeitszeit berechnet sich aus Arbeitstagen und täglicher Sollarbeitszeit. Diese leitet sich von der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit ab. Deshalb ist es auch entscheidend festzulegen, ob die Arbeitswoche wie meist üblich eine Fünftagewoche ist.

Gleitzeit, Kernzeit und Mehrarbeit

Flexible Arbeitszeitlösungen bieten zumeist Gleitzeitregelungen an. Die tägliche Arbeitszeit darf dann im vertraglich festzulegenden Rahmen, der Normalarbeitszeit, geleistet werden. Zusätzlich gibt es in vielen Unternehmen Kernzeiten, in welchen jeder Mitarbeiter anwesend sein muss. Die Kernzeit deckt üblicherweise nur einen Teil der täglichen Arbeitszeit ab. Ebenfalls im Rahmen der Betriebsvereinbarung geregelt werden muss der Umgang mit Mehrarbeit, sprich Überstunden.

Berechnung der geleisteten Arbeitszeit

Kommt es im Verlaufe des Monats zu Überstunden außerhalb der Normalarbeitszeit, zu Nachtarbeit oder Wochenend- oder Feiertagsschichten, so ist die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden unter Umständen anzupassen. Mit Hilfe bestimmter, in der Betriebsvereinbarung festgehaltener Faktoren, wir die monatliche Gesamtarbeitszeit berechnet.

Fehlzeit, Arbeitszeitkonto und Freizeitausgleich

Wesentlicher Bestandteil der Betriebsvereinbarung ist idealerweise auch eine Beschreibung der Regelungen zum Arbeitszeitkonto sowie der Umgang mit Überstunden und die Überstundenabrechnung. Üblicherweise werden Fehlzeiten mit Überstunden verrechnet. Mit Hilfe des Freizeitausgleiches können geleistete Überstunden „abgefeiert“ werden. Der betriebliche Rahmen sollte ebenfalls in der Betriebsvereinbarung dokumentiert werden. Angaben zur Überstundenabrechnung bei Auszahlung der geleisteten Mehrarbeit runden die Vereinbarung ab.

In der Praxis sollten Sie versuchen auf Vordrucke oder Entwürfe für eine solche Betriebsvereinbarung zurückzugreifen. Diese können auf Ihre betrieblichen Umstände und Notwendigkeiten angepasst werden. In jedem Fall empfiehlt sich eine Kontrolle der Inhalte durch die Rechtsabteilung oder einen Rechtsbeistand Ihres Unternehmens.