Gestern haben wir uns eingehend mit Beleidigungen im Arbeitsleben beschäftigt. Heute möchten wir Ihnen einige ausgewählte Gerichtsurteile präsentieren, die zu diesem Thema bereits ergangen sind:

Haltlose Beschuldigungen

Schon vor vielen Jahren entschied das BAG in einem Fall, wo ein Arbeitnehmer Lügen und Falschaussagen über seinen Arbeitgeber verbreitete. Unter anderem gab er dem Arbeitgeber die Schuld an verschiedenen Vorgängen, die er selbst verschuldet hatte. Mit dem Bekanntwerden kündigte der Arbeitgeber fristlos. Der Mitarbeiter sah seine Rechte verletzt und klagte. Während die ersten Instanzen die Klage mit der Begründung abwiesen, dass eine strafrechtliche Beleidigung ohne weitere Prüfung in jedem Fall die Kündigung rechtfertigen könnte, sah das BAG die Kündigung unrechtmäßig erteilt und hob sie auf.

Beleidigung von Kunden

Insbesondere wenn Kunden oder Kundenvertreter beleidigt werden, reagieren viele Arbeitgeber verständlicherweise verschnupft und sprechen schnell eine Kündigung aus. In einem konkreten Fall hatte ein Berufskraftfahrer einen ihm unbekannten Vertreter eines Kunden beschimpft, weil ihn dieser nicht eine enge Durchfahrt passieren lassen wollte. Der genervte Kraftfahrer beschimpfte den Kundenvertreter mehrfach als „Arschloch“. Nach der Beschwerde von Seiten des Beleidigten wurde dem LKW-Fahrer gekündigt, obwohl das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt über viele Jahre problemlos bestanden hatte. Das Gericht hob die Kündigung auf und urteilte, dass in einem solchen Fall eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre, da davon auszugehen ist, dass ein solcher Vorfall nicht wieder auftreten würde.

Fristlos gekündigt – Beleidigung von Vorgesetzten

Wer jetzt glaubt, dass Beleidigungen arbeitsrechtlich harmlos sind, irrt dennoch gewaltig. Es lassen sich zig Urteile finden, wo Beleidigungen zu fristlosen Kündigungen geführt haben, welche vor Gericht bestätigt wurden. In einem Fall beleidigte beispielsweise ein seit über 20 Jahren angestellter Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier seinen Chef auf die übelste Art und Weise. Da er schon zuvor angekündigt hatte, dem Chef auf der Feier mal die Meinung sagen zu wollen, ließ das Gericht auch die Ausrede, er haben zu viel getrunken nicht gelten und bestätigte die wenige Tage nach der Weihnachtsfeier ausgesprochene fristlose Kündigung.

Fazit: Um arbeitsrechtliche Verfahren zu vermeiden, empfiehlt es sich in jedem Einzelfall, die Umstände genau zu prüfen. Gesteuerte Gespräche, Mediation und Abmahnungen sind – wenn möglich – der einfachere Weg, um Klagen zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einer fristlosen Kündigung werden nicht nur Art und Umfang der Beleidigungen sondern das gesamte Arbeitsumfeld und die generellen Umstände in die Interessensabwägung einbezogen. Darauf sollten Sie vorbereitet sein!