Bevor man als Vorgesetzter in Lohngespräche mit Mitarbeitern geht, sollte man sich gezielt auf dieses Gespräch vorbereiten. Des Weiteren sollte man sich schon im Vorfeld mit der Frage beschäftigen, was jeder einzelne Mitarbeiter individuell für Erwartungshaltungen an dieses Gespräch knüpft.

Lohnpolitik
Zu dieser Vorbereitung gehören vor allem die Punkte der Lohnpolitik des Unternehmens. Lohnpolitik bezeichnet die Grundhaltung des Unternehmens im Bereich des Lohnsystems. Damit stehen stets in enger Verbindung die drei Säulen zur Lohngestaltung. Diese Säulen sind die Ziele, die Entscheidungen und die Maßnahmen.
Die Lohnpolitik ist somit auch ein Teil der Personalpolitik. Die Ziele der Lohnpolitik lassen sich in vier Kategorien einteilen:

1. Lohndifferenzierung
Bei der Lohndifferenzierung muss bereits von vornherein bestimmt sein, dass es für unterschiedliche Arbeiten, Aufgaben, Leistungen etc. nicht den gleichen Lohn geben kann. Man muss also die einzelnen Tätigkeiten in einem Unternehmen einzeln beleuchten und dann für diese Arbeit einen Grundlohn definieren. Diesem Lohn können dann Altersstufen, Ausbildungsvoraussetzungen oder ähnliches zugefügt werden, so dass für jeden Arbeitnehmer eine sogenannte Stellenbeschreibung vorliegt, anhand derer sich der Lohn bestimmen lässt.
2. Entgeltzahlungen etc. (Auszahlungsform des Lohns monatlich, wöchentlich, Bonus- und Sonderzahlungen)
3. Konkurrenzfähigkeit (wie sieht das Gehaltsniveau bei den Mitbewerbern aus)
4. Verhältnis des Sozialanteils gegenüber dem Leistungsanteil

Die Lohnpolitik ist deswegen von großer Bedeutung, da man mit ihr gewisse Parameter schaffen kann, zu denen beispielsweise Leistungsförderungen und -prämien, ein vergleichsweise attraktiver Lohn und Qualifikation des Personals gehören können.

Wertung des Lohngesprächs
Auch wenn es dem einen oder anderen Vorgesetzten nicht leicht fallen wird, so sollte er doch objektiv und frei von Vorurteilen in ein solches Gespräch hinein gehen. Damit ist nicht gemeint, dass er sich die Leistungen des jeweiligen Mitarbeiters genauer ansieht, um sich ein Bild zu machen, sondern nur auf dieser Grundlage sein Bild zu entwickeln. Der sogenannte „Nasenfaktor“ sollte bei solchen Gesprächen außen vor bleiben. Objektivität lautet hier die Devise. Ein Vorgesetzter ist auch immer gut beraten, wenn er sich die Vorstellungen und Wünsche des Mitarbeiters im Gespräch darlegen lässt und zielorientiert an einem Lösungsvorschlag arbeitet, um beide Seiten, sprich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zu einem gemeinsamen Ziel hin zu führen. Dazu gehört auch, dem Arbeitnehmer die Anforderungen an ihn und seine Stelle in ein Verhältnis zu dessen Leistung zu stellen. Hier kann es in der Folge sogar dazu kommen, dass man als Arbeitgeber andere Maßnahmen wie etwa das Formulieren einer Abmahnung ergreifen muss und diesen Schritt auch dem Mitarbeiter Kund tun muss. Hierzu gibt es besondere Regeln, die man als Arbeitgeber beachten muss. Dies kann natürlich zur Folge haben, dass es bei dem Gespräch zu einer negativen Resonanz seitens des Arbeitnehmers kommt. Aber hiermit muss man als Vorgesetzter rechnen. Die Aufgabe des Vorgesetzten liegt nämlich nicht darin, den Wünschen des Arbeitnehmers zu entsprechen, sondern eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitnehmer aus Sicht des Unternehmens herbei zu führen. Sollte der Arbeitnehmer kein Bedürfnis für ein solches Gespräch aus eigenem Antrieb entwickeln und zeigen, so sollte der Vorgesetzte hier Hilfestellung anbieten, dem Arbeitnehmer allerdings nicht direkt von vorne weg eine eventuelle Lösung anbieten. Gehaltsvorstellungen und der Wunsch nach einer Gehaltserhöhung kann nur der Arbeitnehmer äußern. Der Vorgesetzte kann diese Wünsche und Äußerungen nur zur Kenntnis nehmen und angemessen reagieren.