Erschwerniszulagen werden als Ausgleich für besondere Belastungen bei der Arbeit gezahlt. Dadurch soll bewusst ein höherer Lohn für Arbeiter geschaffen werden, die von ihrer Arbeit in besonderem Maße beansprucht werden.

Beispiele für Erschwerniszulagen

Mögliche Beispiele für solche Belastungen sind besonders schmutzige Arbeiten wie zum Beispiel in Toiletten oder Kohlebunkern oder eine gesundheitsschädigende Tätigkeit, wie das Arbeiten mit Dämpfen, Gasen, Säuren oder radioaktivem Material. Auch gilt das Arbeiten bei großem Lärm und mit Gehörschutzmittel als Belastung. Zulagen werden in der Praxis oft auch dann gezahlt, wenn bei starker Kälte oder Hitze gearbeitet wird oder beim Bedienen gefährlicher Arbeitsmaschinen.

Zu der Kategorie besonderer Belastungen  bei der Arbeit zählen auch das Arbeiten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie die Nachtarbeit, wobei nur die Zeiten der tatsächlichen Dienstausübung zulagefähig sind. Reisezeiten, Dienstreisen und die Rufbereitschaft gehören dabei nicht zu den zulagefähigen Arbeitszeiten.

Sind Erschwerniszulagen noch zeitgemäß?

Erschwerniszulagen spielen auch in den heutigen, modernen Betrieben eine wichtige Rolle.  Viele Arbeitnehmer üben ihre Tätigkeit in Arbeitsumfeldern aus, die die Voraussetzungen dafür erfüllen, in die Kategorie der besonderen Belastungen zu gehören. Zum Beispiel müssen Arbeiter auf Baustellen oft Tätigkeiten verrichten, die mit großem Lärm verbunden sind. Auch das Bedienen gefährlicher Arbeitsmaschinen gehört zu ihrem Tätigkeitsbereich.  Einige Beispiele aus der Praxis:

  • Bei der Feuerwehr und im Polizeidienst werden ebenfalls Erschwerniszulagen gezahlt. Polizisten und Feuerwehrleute müssen sich mitunter gefährlichen Situationen aussetzen oder mit besonderen psychischen Belastungen umgehen.
  • Metallarbeiter sind häufig großer Hitze ausgesetzt, arbeiten mit spezieller Arbeitskleidung und müssen mit gefährlichen Arbeitsgeräten umgehen.
  • Auch im öffentlichen Dienst sind Erschwerniszulagen nicht ungewöhnlich. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst legen während ihrer Arbeitszeit häufig weite Strecken zurück und arbeiten häufig bis spät in den Abend hinein.
  • Krankenhauspersonal muss häufig mit besonderen psychischen Belastungen zurechtkommen und auch mit Belastungen wie Schmutz, Nachtarbeit oder Arbeit an Feiertagen.
  • Auch für die Toilettenreinigung oder bei Arbeiten in der Kanalisation, sowie bei der Müllabfuhr werden Erschwerniszulagen aufgrund besonderer Schmutzbelastung gezahlt.

Es gibt noch viele weitere Arbeitnehmer verschiedener Berufsgruppen, deren Arbeitstätigkeit mit besonderen Belastungen verbunden ist. Die Zulagen sind demnach noch immer zeitgemäß und wichtig, um das Arbeiten unter besonderen belastenden Bedingungen zum einen gerecht zu entlohnen und zum anderen für den Nachwuchs attraktiver zu gestalten.

Weitere Informationen zu Erschwerniszulagen finden Sie bei rechtslupe.de.