In der täglichen Personalarbeit tauchen immer wieder Fälle auf, in denen der Urlaubsanspruch alternativ zum „normalen“ Vollzeitmitarbeiter ausgerechnet werden muss.

Teilzeitmitarbeiter: Kürzung des Urlaubs oder nicht?

Bei Teilzeitmitarbeitern gibt es verschiedene Berechnungsmethoden, je nach der Art des Teilzeitarbeitsverhältnisses:

Arbeit an fünf Tagen pro Woche mit reduzierter täglicher Arbeitszeit

Der Urlaubsanspruch besteht für den Teilzeitmitarbeiter in derselben Höhe wie für Vollzeitmitarbeiter.

Arbeit an einzelnen Wochentagen

Der Urlaubsanspruch wird anteilig entsprechend der Anzahl der Wochenarbeitstage gekürzt. Hierbei kann folgende Formel verwendet werden:

Regelurlaubsanspruch : Regelarbeitstage pro Woche x Wochenarbeitstage der Teilzeitkraft

Beispiel: Ein Teilzeitmitarbeiter arbeitet an drei Tagen pro Woche, der Urlaubsanspruch eines Vollzeitmitarbeiters beträgt 25 Arbeitstage bei einer 5 Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft beträgt: 25 Tage : 5 Arbeitstage x 3 Arbeitstage = 15 Tage Urlaubsanspruch

Unregelmäßige Anzahl an Arbeitstagen

Wenn die Anzahl an Arbeitstagen pro Woche immer wieder schwankt, wird mit Durchschnittswerten gearbeitet. Hierfür wird beispielsweise mit den Werten von drei Monaten gerechnet. Verwenden Sie für die Berechnung folgende Formel:

Regelurlaubsanspruch x Arbeitstage in 3 Monaten der Teilzeitkraft : Arbeitstage in 3 Monaten eines Vollzeitmitarbeiters

Beispiel: Der Teilzeitmitarbeiter arbeitet in drei Monaten durchschnittlich 24 Tage. Ein Vollzeitmitarbeiter im selben Unternehmen arbeitet im Quartal an durchschnittlich 60 Tagen. Der Regelurlaubsanspruch einer Vollzeitkraft beträgt 25 Tage. Der Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft beträgt: 25 Tage x 24 Arbeitstage : 60 Arbeitstage = 10 Tage Urlaubsanspruch

Inanspruchnahme von Elternzeit

Wenn Elternzeit in Anspruch genommen wird, darf der Urlaubsanspruch für jeden Monat, in dem sich der Mitarbeiter in Elternzeit befindet, um ein Zwölftel des Jahresurlaubs gekürzt werden.

Beispiel: Eine Frau gebärt am 13. Juni ein Kind. Die Mutterschutzfrist endet somit am 8. August. Ab dem 9. August befindet sich die Frau auf Antrag in Elternzeit. Der August wird somit noch nicht voll als Elternzeit genommen. Der Urlaubsanspruch kann also um vier Zwölftel gekürzt werden (September – Dezember). Wenn der Regelurlaubsanspruch der Frau 30 Arbeitstage pro Jahr beträgt, so verbleibt ein Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Urlaubstage : 12 Monate x 4 Monate = 10 Tage Urlaubsanspruch