In einem jeden Arbeitsvertrag sind bestimmte Verhaltensweisen und Regeln vorgegeben, die im Laufe eines Arbeitsverhältnisses befolgt werden müssen. Die Nichtbeachtung oder das Umgehen dieser Vorschriften stellt ein Fehlverhalten dar und zieht in der Regel Konsequenzen nach sich.

Da einmaliges und nicht schwerwiegendes Fehlverhalten in den meisten aller Fälle noch keinen Kündigungsgrund darstellt, können und sollten Abmahnungen ausgesprochen werden.  Es gibt viele Gründe für eine Abmahnung, unentschuldigtes Fehlen ist eines davon. Um ihnen die Arbeit zu erleichtern und damit das Verfassen einer Abmahnung nicht immer wieder aufs Neue nötig ist, sollten Sie stets eine Abmahnung Vorlage parat haben, die Sie immer wieder verwenden können, falls einer Ihrer Mitarbeiter unentschuldigt der Arbeit fern bleibt.

Definition und Rechtslage

Als unentschuldigtes Fehlen wird das Nichterscheinen bei der Arbeit oder das Fernbleiben ohne Ärztlichen Attest angesehen. Der Arbeitnehmer verletzt in diesem Fall seine arbeitsvertragliche Hauptpflicht. In der Juristensprache ist hierbei von „Störung im Leistungsbereich“ die Rede. Wie diverse Gerichtsurteile belegen, darf Arbeitgeber bei erstmaligem unentschuldigtem Fehlen nicht sofort die Kündigung aussprechen. Ein wirksames und erlaubtes Mittel sind in diesem Fall Abmahnungen. Bei der Entscheidung, ob eine schriftliche Abmahnung nötig ist, sollte stets der Einzelfall betrachtet werden und stets mit Hinblick auf das sonstige Arbeitsverhalten eines Arbeitnehmers.

Inhalt einer Abmahnung

Eine Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen und die Abmahnung Vorlage sollte bestimmte Angaben enthalten, um möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen im Falle einer Kündigung die Grundlage zu nehmen. In die Vorlage gehören zunächst die allgemeinen Angaben zum Arbeitnehmer und dem Unternehmen, bei dem dieser angestellt ist. Auch sollte die Abmahnung als eine solche erkennbar sein – am besten direkt in der Überschrift.

Das Datum, an dem der Arbeitnehmer zu spät gekommen ist sollte angegeben und die Situation beschrieben werden, so dass für den Arbeitnehmer der Grund der Abmahnung ersichtlich ist. Auch sollte aus den Formulierungen einer Abmahnung Vorlage hervorgehen, welche Konsequenzen erneutes unentschuldigtes Fehlen für den Arbeitnehmer haben wird. Sie müssen übrigens nicht immer Konsequenzen benennen, auch eine sogenannte „Rüge“ wäre möglich, die lediglich auf das Nichterscheinen hinzuweisen, um dem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern.

Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie bei bwr-media.de und dr-schrameyer.de.

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Abmahnung wegen unentschuldigtes Fehlen

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