Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Kündigung ausspricht, dann ist zunächst zwischen einer fristgerechten und einer fristlosen Kündigung zu unterscheiden. Bei jeder Kündigung ist die Schriftform erforderlich. Ist das Schriftstück nicht formal einwandfrei, dann kann dies für den Arbeitgeber teils drastische Folgen haben und mit hohen finanziellen Forderungen einhergehen, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Einspruch erhebt und das Schreiben für nicht rechtskräftig erklärt wird, nur weil einige Punkte fehlen oder nicht entsprechend klar und deutlich formuliert wurden.

Die fristgerechte Kündigung

Eine fristgerechte Kündigung bedarf seit Mai 2000 in jedem Falle der Schriftform. Zu einer Kündigung können zum Einen die Markt- oder Betriebssituation führen, welche eine Weiterbeschäftigung nicht möglich macht, zum Anderen kann auch der Mitarbeiter selbst durch sein Verhalten und seine Person diesen Schritt notwendig machen. Der Grund für diese Kündigung muss im Schreiben nicht genannt werden. Als einseitiges Rechtsgeschäft ist das Inkrafttreten der Kündigung nicht davon abhängig, ob sie vom Arbeitnehmer akzeptiert wird. Jedes Kündigungsschreiben ist von Hand zu unterzeichnen und tritt in Kraft, wenn es dem Arbeitnehmer postalisch zuging. Im Rahmen einer fristgerechten Kündigung sind die im Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen maßgebend und unbedingt einzuhalten.

Die fristlose Kündigung

Zu einer fristlosen Kündigung führt in der Regel ein klar definierbarer Grund, welcher eine Weiterbeschäftigung in jedem Falle ausschließt. Diesen Sachverhalt müssen Sie auch im Kündigungsschreiben erläutern. Eine fristlose Kündigung tritt sofort in Kraft und kann auch ausgesprochen werden, wenn der Mitarbeiter sich im Urlaub befindet oder erkrankt ist.

Das Kündigungsschreiben

Bestimmte inhaltliche Vorgaben für ein Kündigungsschreiben gibt es nicht. Sie können das Schriftstück relativ frei formulieren. Inhaltlich muss jedoch klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Kündigung handelt. Alle relevanten Punkte sind klar und deutlich zu formulieren, sonst könnte Ihnen diese Ungenauigkeit vom Arbeitnehmer zur Last gelegt werden. Benennen Sie deutlich, ab wann das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Wichtig ist auch, auf den Betriebrat hinzuweisen, welcher vor jeder Kündigung zu informieren ist und dieser zustimmen muss. Eine Stellungnahme des Betriebsrates kann zur Absicherung dem Schreiben beigelegt werden. Nicht versäumen sollten Sie auch, sich den Erhalt der Kündigung vom Arbeitnehmer bestätigen zu lassen. Fertigen Sie hierzu eine Empfangsbestätigung aus und legen sie diese dem Schreiben bei. Achten Sie beim Verfassen des Schreibens auf einen höflichen Tonfall und schließen Sie mit der Bemerkung, dem ehemaligen Mitarbeiter alles Gute auf seinem weiteren Lebensweg zu wünschen. Fachlich korrekte Vorlagen für die Kündigung des Arbeitsvertrages können Sie hier herunterladen.