Durch einen Auflösungsvertrag wir ein Arbeitsvertrag einvernehmlich durch beide Seiten beendet. Damit unterscheidet er sich von einer Kündigung als einseitiger Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Mit einem Aufhebungsvertrag lässt sich das Arbeitsverhältnis beenden, ohne an Fristen gebunden zu sein. Der Arbeitgeber muss sich nicht an Kündigungsschutzbestimmungen halten und hat auch keine Sozialauswahl zu beachten. Um den Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen, werden oft Abfindungszahlungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer vereinbart.

Gründe für einen Auflösungsvertrag

Ein Grund für einen Aufhebungsvertrag kann beispielsweise sein, dass der Arbeitnehmer eine Stelle in einem anderen Unternehmen antreten und nicht an die Kündigungsfrist gebunden sein will. Auch um die mitunter schwierigen Bestimmungen bei ordentlichen Kündigungen zu umgehen, kann ein Auflösungsvertrag vereinbart werden. Dadurch lassen sich durchaus Kündigungsprozesse beim Arbeitsgericht vermeiden, die durch betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen entstehen können.

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Folgende Vorteile ergeben sich durch einen Auflösungsvertrag:

  • Sie müssen sich nicht an Kündigungsfristen halten oder die Sozialauswahl berücksichtigen. Auch die gesonderten Kündigungsbestimmungen für besondere Berufsgruppen (Betriebsrat, Schwerbehinderte) finden keine Anwendung.
  • Der Betriebsrat muss nicht angehört werden.
  • Es ist kein Kündigungsgrund erforderlich.

Als Nachteil kann die Zahlung einer Abfindung gesehen werden, sollte diese vereinbart werden. Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache, meist wird ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Jahr Beschäftigung zugrunde gelegt. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht nicht, Ansprüche können allerdings in einem Tarifvertrag oder Sozialplan festgelegt sein.

Form und Inhalt

Wie bei allen anderen Formen der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, muss auch beim Auflösungsvertrag die Schriftform eingehalten werden. Hierfür dient eine Auflösungsvertrag Vorlage. Ein Auflösungsvertrag ist nur dann wirksam, wenn beide Parteien den Regelungen zustimmen. Inhaltlich kann der Auflösungsvertrag frei gestaltet werden, sollte aber auf jeden Fall den Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses enthalten. Natürlich sollten alle Absprachen wie Resturlaub, Abfindung, ausstehende Zahlungen, betriebliche Altersversorgung, Arbeitszeugnis, nachvertragliches Wettbewerbsverbot und alle anderen relevanten Punkte geklärt sein. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, können Sie hier ein Muster eines Auflösungsvertrages herunterladen. Wichtig ist, dass Sie den betroffenen Arbeitnehmer nicht unter Druck setzen und ihn „zwingen“, den Vertrag zu unterschreiben. Dadurch wäre der Auflösungsvertrag anfechtbar. Es sollten immer beide Parteien freiwillig und einvernehmlich unterschreiben.

Grundsätzlich müssen Sie als Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht über die negativen Folgen, wie die Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, informieren. In besonderen Fällen kann eine Pflicht zur Aufklärung bestehen, dies kann aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Sollte diese Pflicht bestehen, können daraus Schadensersatzansprüche resultieren.