Mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu schließen, kann für beide Parteien von Vorteil sein. Langwierige Kündigungsschutzprozesse werden ausgeschlossen, der Betriebsrat muss vorab nicht angehört werden und auch die Zustimmung von behördlicher Seite muss nicht eingeholt werden. Alles in allem ist das wirtschaftliche Risiko für das Unternehmen also eher gering. Dennoch kommt es auf eine korrekte Ausfertigung des Schriftstückes an und eine Aufhebungsvertrag Vorlage kann hilfreich sein, um alle Details zu berücksichtigen und auch die Zusatzvereinbarungen nicht außer Acht zu lassen.

Der Aufhebungsvertrag vor dem Gesetz

Einen Aufhebungsvertrag können Sie mit einem Mitarbeiter jederzeit schließen. Laut §623 BGB ist für die Ausfertigung die Schriftform zwingend. Ein Aufhebungsvertrag Muster kann hier herunter geladen werden. Somit stellen Sie eine korrekte Ausfertigung des Schriftstückes sicher und vermeiden unangenehme Konsequenzen, wenn zum Beispiel wichtige Details oder Zusatzvereinbarungen vergessen wurden und der Arbeitgeber von seinem Recht nach Anfechtung des Aufhebungsvertrages Gebrauch macht. Zusatzvereinbarungen hinsichtlich der Absicherung des Arbeitnehmers vor der Agentur für Arbeit sind ebenso Teil des Aufhebungsvertrages, wie eine mögliche Abfindung, welche, ähnlich einer betriebsbedingten Kündigung, an die Vermeidung einer Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer gebunden ist.

Im Rahmen der gesetzlichen Vertragsfreiheit kann im Aufhebungsvertrag eine Zusatzvereinbarung hinsichtlich der Verhängung einer Sperrzeit aufgenommen werden. Hierbei bieten Sie als Firma dem Arbeitnehmer bei einer eventuellen Verhängung von Sanktionen durch die Agentur für Arbeit Ihre Unterstützung bei rechtlichen Folgeschritten an und verpflichten sich bei einem Scheitern des Widerspruchs zur Zahlung des entgangenen Arbeitslosengeldes.

Welche Punkte sollten im Aufhebungsvertrag Erwähnung finden?

Zunächst müssen Sie einen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses formulieren. Hier muss klar definiert werden, dass die Schuld für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht beim Arbeitnehmer liegt. Diese Aussage kann durch die bereits genannte Zusatzvereinbarung hinsichtlich einer möglichen Sperrzeit untermauert werden. Häufig vergessen werden Zusatzvereinbarungen hinsichtlich des Resturlaubs. Vermerken Sie hier unbedingt, ob der Resturlaub abgegolten werden soll oder in Form einer Freistellung zu gewähren ist. Zusatzvereinbarungen sind ebenfalls hinsichtlich der Spesenabrechnung und einer möglichen Dienstwagennutzung zu treffen. Hier können Sie konkrete Termine festsetzen. Klären Sie weiterhin, welche Bescheinigungen für die betriebliche Altersvorsorge noch ausstehen und wie die Lebensversicherung abgewickelt wird. Dies betrifft vornehmlich leitende Angestellte. Es werden bei der Ausfertigung des Aufhebungsvertrages nicht alle Punkte zum Tragen kommen. Wägen Sie genau ab, welche Zusatzvereinbarungen für Ihr Unternehmen, und für den konkreten Mitarbeiter notwendig sind, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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