In der Probezeit gelten arbeitsrechtlich vereinfachte Regeln und Bedingungen. Arbeitsrechtlich ist die Probezeit nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch wird diese Form der Beschäftigung häufig genutzt, um die Qualitäten und Fähigkeiten, sowie die Arbeitsmoral oder Teamfähigkeit des Arbeitnehmers zu testen, bevor ein verbindlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird und das eigentliche Beschäftigungsverhältnis beginnt. Für die Kündigung gelten während der Probezeit vereinfachte und verkürzte Regelungen. Dennoch sollte eine Kündigung in der Probezeit Vorlage korrekt ausgefertigt sein, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Entsprechende Vorlagen können hier herunter geladen werden.

Die Besonderheiten der Kündigung in der Probezeit

In der Regel dauert eine Probezeit sechs Monate. Es können jedoch auch kürzere oder längere Probezeiten vereinbart werden. Handelt es sich um einfachere Tätigkeiten, sind auch Probezeiten von drei Monaten üblich. Wollen Sie eine anspruchsvolle Stelle mit komplexen Aufgabengebieten besetzen, kann die Probezeit auch bis auf neun Monate ausgedehnt werden. Probezeiten sind auch bei Ausbildungsverhältnissen gängig. Hierbei ist ein Vierteljahr Probezeit üblich. Während sind in den arbeitsrechtlichen Grundlagen keine Unterschiede zwischen der Probezeit und einem offiziellen Arbeitsverhältnis ergeben, gilt es bei der Kündigung, einige Fakten zu beachten. So betragen die Kündigungsfristen innerhalb der ersten sechs Monate generell zwei Wochen. Erst nach einem halben Jahr tritt der allgemeine Kündigungsschutz in Kraft.

Sowohl Sie als Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer, kann von der verkürzten Kündigungsfrist Gebrauch machen. Die Kündigung kann bis zum letzten Tag der Probezeit jederzeit ausgesprochen werden. Werden andere Kündigungsfristen vertraglich vereinbart, dann dürfen diese lediglich nach oben hin korrigiert werden. Kündigungsfristen unter vierzehn Tagen sind nicht rechtskräftig. Eine fristgerechte Kündigung während der Probezeit bedarf keiner ausführlichen Begründung. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss allerdings auch in der Probezeit ein nachweislicher Grund vorliegen, der die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters ausschließt.

Was Sie bei der Formulierung beachten sollten

Die Kündigung in der Probezeit bedarf ebenfalls der Schriftform. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten. Dennoch kann der Arbeitnehmer erfolgreich gegen eine Kündigung während der Probezeit klagen und eine Weiterbeschäftigung oder Lohnzahlungen fordern. Ist eine Arbeitnehmerin zum Beispiel schwanger, muss die zuständige Arbeitsschutzbehörde der Kündigung zustimmen.

Laut aktueller Gerichtsurteile ist auch bei einer Kündigung während der Probezeit der Betriebsrat anzuhören. Vermerken Sie dies zu Ihrer Absicherung auch im Kündigungsschreiben. Die Nennung von Gründen ist nicht notwendig. Erwähnen Sie lediglich, dass die Kündigung unter Berücksichtigung der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen erfolgt. Beenden Sie das Schreiben mit einigen dankenden Worten und guten Wünschen für die Zukunft. Ein Kündigung in der Probezeit Muster kann einen Anhaltspunkt liefern und hilft Ihnen bei der korrekten Erstellung der Unterlage.

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